Möchte man einen Minijob neben dem Hauptberuf ausüben, muss man einiges beachten. In diesem Artikel wollen wir dir weiterhelfen.
Minijobs für Schüler/innen, Studierende und Arbeitnehmer/innen
Minijobs werden traditionell von Schülern und Studierenden ausgeführt, um das Taschengeld aufzustocken oder Miete und Co. bezahlen zu können. Mit steigenden Lebensunterhaltungskosten und stagnierenden Gehältern wird es allerdings auch für die arbeitende Bevölkerung immer öfter nötig, sich Geld nebenbei dazuzuverdienen.
Schüler/innen können erste Arbeitserfahrungen sammeln und herausfinden, welche Tätigkeit ihnen gefällt oder nicht. Diese Minijobs können später in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Für Studierende sind Jobs in der Gastronomie nicht selten. In Bewerbungen können sie Motivation beweisen.
Arbeitnehmer/innen haben die Wahl zwischen zahlreichen geringfügigen Beschäftigungen. Meist sind sie sich jedoch unsicher, wie sich ein Minijob neben dem Hauptberuf mit dem bestehenden Arbeitsvertrag und Steuerregelungen vereinbaren lässt. Wann kann man einen oder mehrere Minijobs aufnehmen, und was muss man dabei beachten? Hier erklären wir dir, wie du beim Jobben Nachteile vermeidest.
Was ist ein Minijob?
Nebenjob, Minijob oder geringfügige Beschäftigung sind Synonyme für die sogenannten 520-Euro-Jobs. Da das monatliche Einkommen unter 520 € liegt, ist man steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass auch Überstunden und Urlaubsgelder mit angerechnet werden und der Durchschnitt von 12 Monaten Beschäftigung betrachtet wird. An einzelnen Monaten darf das Gehalt also auch einmal 520 € überschreiten, lediglich der Durchschnitt muss stimmen.
Unterschieden wird deshalb auch zwischen klassischen 520-Euro-Jobs und Jobs, deren Gehalt zwar höher ist, die aber nur kurzfristig ausgeführt werden. Bei der kurzfristigen Beschäftigung darf der Job nicht länger als 3 Monate (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche) oder 70 Tage (unter 5 Tagen die Woche) ausgeführt werden.
Wo findet man Minijobs?
Klassisch ist das Klinkenputzen, bei dem du selbst in deiner Umgebung unterwegs bist und in interessanten Betrieben nachfragst, ob Nebenjobs verfügbar sind. Auch online gibt es neben regulären Job-Börsen gezielte Plattformen für geringfügige Beschäftigungen. Hat man ein bestimmtes Unternehmen im Blick, lohnt sich auch der Kontakt über Karriereportale. Hier sind die verfügbaren Jobs und Kontaktmöglichkeiten oft aufgelistet. Bei uns findest du auch viele spannende Minijobs direkt in deiner Nähe.
Rentenversicherung
Arbeitgeber/innen müssen geringe Beiträge bezüglich Versicherung und Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) zahlen. Für Arbeitnehmer/innen entstehen regulär keine Kosten. Sie werden aber seit 2013 dazu aufgefordert, einen Anteil des Gehalts in die Rentenversicherung einzuzahlen. Von dieser Pflicht können sie sich schriftlich bei dem/der Arbeitgeber/in befreien lassen, sie bekommen den Anteil dann mit dem Gehalt ausgezahlt.
Der Eigenbetrag liegt bei 3,6 %. Zahlt man den Betrag ein, profitiert man nach entsprechender Laufdauer des Minijobs von den Vorteilen der Rentenversicherung: z. B. Anspruch auf Reha und Erwerbsminderungsrente. Die Einzahlungen wirken sich auch positiv auf die spätere Rente aus. Zurzeit steigt die Rente nach einem Jahr im Job um ca. 4,50 €.
Mehrere Jobs
Hat man keinen Hauptarbeitgebenden, kann man beliebig viele Minijobs aufnehmen. Wenn du mehr als 520 € monatlich verdienst, sind dann aber alle Jobs versicherungspflichtig – das kann teuer werden.
Hat man eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ist nur der erste Minijob, den man nebenher aufgenommen hat, beitragsfrei. Für jeden weiteren Minijob fallen Kosten an, auch wenn sie alle gemeinsam verrechnet, die 520 € nicht überschreiten. Egal, wie hoch das Gehalt ist, ein zweiter Minijob wird automatisch mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet und ist kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig. Steuerlich fällt er immer in Steuerklasse VI, deshalb fallen hohe Abgaben an.
Welcher Minijob dir bei mehreren Nebenjobs als Minijob angerechnet wird und welche zu dem Hauptverdienst zugerechnet werden, kannst du nicht selbst entscheiden. Hier gilt derjenige Job als Minijob, der chronologisch zuerst aufgenommen wurde.
Fazit
Ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung birgt keine Nachteile. Der Nebenjob bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.
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