Du steckst gerade mitten in einem Vollzeitjob, überlegst aber von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, um mehr Zeit für Familie, Studium oder ähnliches zu haben? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige, was du dazu wissen musst.
Teilzeit beantragen
Schon um das Thema Teilzeit beantragen, kursieren einige Fragen. Antwort auf die häufig Gestelltesten bekommst du hier.
Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Teilzeitarbeit. Hier ist es völlig egal, welche Stelle du gerade besetzt - Minijobber, Vollzeitler, Führungskraft oder auch bereits Teilzeitmitarbeiter. Oft ist der Grund, warum von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt wird, zeitlich bedingt. Manche brauchen mehr Zeit für Familie, sind gerade frisch Eltern geworden oder können sich nicht genügend auf ihr Studium oder die Prüfungen konzentrieren. Wichtig ist, dass du bei deinem Arbeitgeber aber keinen Grund angeben musst, warum du gerne wechseln würdest.
Doch auch, wenn es einem eigentlich zusteht, seine Arbeitsstunden zu reduzieren, gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit auch stattfinden kann.
- Dein Arbeitsverhältnis muss bereits mehr als sechs Monate bestehen.
- Im Unternehmen müssen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt sein.
Ist dies erfüllt, sollte dir nichts mehr im Wege stehen.
Allerdings stellt sich nun eine weitere Frage:
Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit?
Um Teilzeit zu beantragen, musst du grundsätzlich nicht all zu viel beachten. Hast du dich entschieden, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, musst du deinen Arbeitgeber früh genug darüber informieren. Etwa drei Monate vor deinem geplanten Wechsel solltest du einen schriftlichen Antrag schreiben und abgeben. Dieser kann per Email oder auch per Brief erfolgen. In deinem Antrag auf Teilzeit solltest du bereits deine gewünschte wöchentliche Stundenzahl angeben. Wichtig ist, dass du ebenfalls die Möglichkeit auf Brückenteilzeit hast. Dies bietet dir die Chance, nur für einen bestimmten Zeitraum Teilzeit zu arbeiten und im Anschluss wieder auf Vollzeit zurückkehren zu können. Hier musst du aber mindestens ein Jahr in Teilzeit bleiben und maximal fünf Jahre. Dein ausgewählter Zeitraum sollte sich ebenfalls im Antrag befinden.
Generell muss dein Arbeitgeber dir spätestens ein Monat vor Beginn deiner gewünschten Stundenreduzierung Bescheid geben, ob du von Vollzeit auf Teilzeit wechseln kannst. Schon kommen wir zur nächsten Frage.
Kann mein Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden?
Auch wenn man ein Recht hat, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, kann der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden. Allerdings kann das nicht einfach so geschehen, der Arbeitgeber braucht triftige Gründe dafür und muss einige Fristen beachten.
Wie bereits erwähnt, muss dich dein Vorgesetzter spätestens ein Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit darüber informieren, ob dein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird deinem Antrag automatisch zugestimmt.
Stehen dem Wechsel betriebliche Gründe im Wege, kann dein Antrag abgelehnt werden. Diese Gründe könnten sein:
- Wesentliche Beeinträchtigung der Organisation
- Wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs
- Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb
- Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten für das Unternehmen
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dies alles belegen können muss, um den Antrag ablehnen zu können. Außerdem ist der Vorgesetzte verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer zu verhandeln. So kann man sich beispielsweise dann auf 35 Stunden, anstelle von 30, pro Woche einigen.
Wird der Antrag auf Teilzeit dennoch abgelehnt, kannst du dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen. Arbeitgeber muss dann Beweise vorlegen können, warum die Absage des Antrags legitim war.
Wie du siehst, kann der Antrag von Vollzeit auf Teilzeit zu wechsel, abhängig vom Arbeitgeber, sehr langwierig sein und sollte nicht unüberlegt geschehen. Daher ist es vorteilhaft, sich auch Gedanken über die Nachteile eines Wechsels zu machen.
Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln - Nachteile
Viele meiden es, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, da sie zu viele Nachteile befürchten.
Natürlich ist eine Folge der Stundenreduzierung, ein niedrigeres Gehalt. Ist man auf das Einkommen des Vollzeitjobs angewiesen, sollte man den Wechsel überdenken.
Ebenfalls sind die Einzahlungen in die Rente niedriger. Legt man großen Wert auf einen großen Puffer im Rentenalter, kann dieses Ziel mit dem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit schwieriger erreicht werden.
Ist man weniger im Betrieb, verringert sich auch der Kontakt zu Kollegen und eventuell auch die Teilnahme an Besprechungen, weshalb manche Informationen nur indirekt und verspätet vermittelt werden können.
Viele befürchten ebenfalls, dass man mit einem Teilzeitjob geringere Aufstiegschancen hat, weshalb vor allem Führungspersonal vor dem Wechsel zurück schreckt.
Laut Gesetzgeber dürfen Teilzeitmitarbeiter nicht benachteiligt werden. So dürfen beim Gehalt oder sonstigen Leistungen keine Unterschiede gemacht werden. Das bedeutet, dass dir der gleiche Stundenlohn zusteht, ebenso Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern dies im Unternehmen gang und gäbe ist. Natürlich fallen diese Zahlungen aufgrund der verminderten Stunden geringer aus, doch sie dürfen einem nicht verwehrt werden.
Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln
Ganz so einfach, wie das Wechseln von Vollzeit auf Teilzeit, geht es andersrum leider nicht. Man hat nämlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, seine Arbeitszeiten erneut zu verlängern und somit wieder in Vollzeit zu arbeiten.
Natürlich kann der Arbeitgeber dem Wunsch nachkommen, doch verpflichtet ist er nicht dazu. Allerdings muss man, laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, vom Arbeitgeber bevorzugt werden, sobald eine Vollzeitstelle im Unternehmen frei wird. Im Januar 2019 wurde die bereits oben erwähnte Brückenteilzeit eingeführt, die das Risiko eines Wechsels auf Teilzeit verringern soll. So können auch die, die vor dem Wechsel zurückgeschreckt sind, ihre Arbeitsstunden zeitlich begrenzt reduzieren, da sie nicht mehr Angst haben müssen, danach nicht mehr zu Vollzeit zurückkehren zu können. Natürlich hat man immer die Möglichkeit, sich einen neuen Vollzeitjob zu suchen, falls einem der Wechsel verwehrt wird.
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