Immer mehr Menschen gehen einer zweiten Beschäftigung nach. Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob ist Ende 2019 auf fast 3,4 Millionen gestiegen. Für die meisten Beschäftigten geht es ausschließlich um das Geld. Es gibt jedoch auch andere Gründe, die zur Aufnahme einer Nebentätigkeit führen.
Menschen mit einem zweiten Einkommen oder einem Nebenjob als Student müssen ihre Einkünfte möglicherweise versteuern. Die Abgabe einer Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ist unter Umständen sogar Pflicht. Worauf müssen Menschen mit einem Nebenjob bei der Steuererklärung 2020 achten?
Die Arten von Minijobs
Nebenjob ist nicht gleich Nebenjob. Es ist grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten zu differenzieren. Es gibt den sogenannten 450-Euro-Job, bei dem der Arbeitnehmer eine feste Gehaltsgrenze nicht überschreiten darf. Daneben gibt es die sogenannte kurzfristige Beschäftigung, bei welcher eine feste Zeitgrenze für die Ausführung der Tätigkeit nicht überschritten wird.
Für beide Arten von Nebentätigkeiten gelten bestimmte Regelungen. Sie sind relevant für die Angabe der Einkünfte in der Steuererklärung 2020. Abhängig von der Art der Versteuerung ist zudem, ob die Einkünfte im gewerblichen Bereich oder ein einem Privathaushalt erzielt wurden.
Steuerliche Besonderheiten beim 450-Euro-Job
Einkünfte eines 450-Euro-Job müssen pauschal nicht versteuert werden. Liegt der durchschnittliche Verdienst bei 450 Euro, müssen keine Steuern oder Abgaben für die Sozialversicherung gezahlt werden. Sie sind mit den Abgaben für die versicherungspflichtige Haupttätigkeit abgegolten. Erzielt ein Arbeitnehmer mit den Einnahmen eines 450-Euro-Jobs jedoch weitere Einnahmen, beispielsweise durch Kapitalerträge, sind diese Einnahmen zu versteuern.
Steuerliche Besonderheiten bei kurzfristigen Minijobs
Die Höhe des Einkommens für die Steuerpflicht spielt bei einem kurzfristigen Minijob keine Rolle. Arbeitnehmer können bei dieser Form der Nebentätigkeit unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Vorausgesetzt, die Tätigkeit ist vor Aufnahme auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Für die Steuererklärung 2020 sind zwei Fristen relevant. Es gilt eine Frist von drei Monaten, wenn die Tätigkeit an mindestens fünf Tagen pro Woche ausgeübt wird. Die zweite Frist beträgt 70 Tagen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit geringer ist und an weniger als fünf Wochentagen gearbeitet wird.
Angaben in der Steuererklärung 2020
Unabhängig von der Art der Nebentätigkeit und den erzielten Einkommen ist die Tätigkeit in der Steuererklärung 2020 zu deklarieren. Alle Arbeitnehmer sind zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet in der Einkommensteuererklärung. Steuerliche Abzüge sind bei Einhaltung der Fristen nicht zu erwarten. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Steuersatz von zwei Prozent für die Rentenversicherung.
Besonderheiten bei höherem Einkommen
Verdient ein Arbeitnehmer einen Lohn von über 450 Euro, entfällt unter Umständen die Steuerfreiheit. Das gilt vor allem dann, wenn Einkünfte aus zwei Nebentätigkeiten erzielt werden. In diesem Fall müssen Abgaben an das Finanzamt abgetreten werden, die sich an der Höhe des Einkommens orientieren.
Die sogenannte Gleitzonenregel legt die Höhe der Abgaben fest. Bei einem Einkommen zwischen 450,01 und 1.300 Euro steigt der Beitragssatz für die Sozialversicherung mit der Höhe des Entgelts. Im Sommer 2019 wurde die Höhe von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Bei der Steuererklärung 2020 greift die neue Regelung erstmals. Der Arbeitgeber zahlt sofort bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro den vollen Beitragssatz.
Da grundsätzlich alle Einkünfte einer Privatperson in einer Steuererklärung anzugeben sind, fallen hier auch Dinge wie ein Jackpot-Gewinn dazu. Auch wenn der Gewinn zunächst steuerfrei ist, ist zu beachten, dass wenn mit diesem Gewinn andere Einkünfte erzielt werden, diese versteuert werden müssen.
Steuerliche Behandlung kurzfristiger Nebenjobs
Wie bereits erwähnt greift bei einer auf Zeit angelegten Beschäftigung die Grenze von 450 beziehungsweise 1.300 Euro nicht. Daher kann dieses Einkommen auch nicht pauschal mit einem Satz von 2 % besteuert werden. Der Gesetzgeber sieht bei hohen Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung einen pauschalen Steuersatz von 25 % vor. Neben der Lohnsteuer werden zusätzlich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig. Beide Abgaben können jedoch entfallen. Das gilt bei keiner Zugehörigkeit zu einer Kirche und bei der geplanten Abschaffung des Solidaritätszuschlages für die meisten Bundesbürger.
Die pauschale Lohnsteuer von 25 % bleibt in jedem Fall erhalten. Sie greift, wenn die Tätigkeit an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen erforderlich ist und der durchschnittliche Lohn weniger als 62 Euro pro Tag beträgt. In diesen Fällen dürfte der Stundenlohn eine Grenze von 12 Euro pro Stunde nicht überschreiten.
Tipps für die Steuer 2020
Das deutsche Steuerrecht ist das umfangreichste Steuerrecht der Welt. Entsprechend können mögliche Änderungen für Arbeitnehmer gelten. Mit der Unterstützung durch einen Steuerberater vom Lohnsteuerverein sind Menschen mit einem Nebenjob bei der Abgabe ihrer Steuererklärung auf der sicheren Seite. Wird eine Steuersoftware verwendet, ist stets die neueste Software mit allen Änderungen für die Steuererklärung 2020 einzusetzen.
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