Natürlich gibt es spannendere Themen als sich mit den verschiedenen Steuerregelungen auseinanderzusetzen. Jedoch kann es sich für dich lohnen, eine Steuererklärung zu machen, wenn ein Kalenderjahr verstrichen ist.
Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, jedoch sollten es auch diejenigen tun, die freiwillig ihre Lohnsteuer angeben. Einige Hundert Euro Rückerstattung sind keine Seltenheit.
In diesem Artikel erfährst du genau, wie du dir günstig Hilfe holen kannst und was von der Steuer als Nebenjobber absetzbar ist .
Muss ich mich mit Steuern auskennen, um eine Steuererklärung einreichen zu können?
Falls du nicht weißt, wie du anfangen sollst, können wir dich beruhigen. Du musst nicht alle Steuerregelungen lernen und verstehen, denn es gibt sogenannte Lohnsteuerhilfevereine, welchen du beitreten kannst. Hier wird dir bei der Erstellung der Steuererklärung geholfen. Die Gebühren klingen erstmal nicht gerade günstig, jedoch sind diese recht überschaubar, weil oft ein vielfacher Betrag vom Finanzamt zurückerstattet wird.
In so gut wie jeder Stadt sind solche Vereine zu finden. Schaue am besten direkt, welcher Lohnsteuerhilfeverein sich in deiner Nähe befindet, damit du bei der nächsten Steuererklärung genau weißt, an wen du dich wenden kannst.
Muss ich immer bis Ende eines Jahres warten, um eine Steuererklärung einreichen zu können?
Du musst aber nicht auf das Ende des aktuellen Kalenderjahres warten, um deine Steuererklärung einzureichen. Auch das Einreichen einer Steuererklärung vor z.B. 2 Jahren ist möglich.
Was kann ich alles von der Steuer absetzen?
Der Weg zur Arbeit
Weil der Weg zur Arbeit kein Privatvergnügen ist, kannst du dir eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer anrechnen lassen. Darunter ist die Entfernung zwischen deiner ersten Tätigkeitsstätte und deinem Hauptwohnsitz zu verstehen. Pro Arbeitstag kann zwar nur eine Fahrt angesetzt werden, jedoch ist es egal, ob der Weg zu Fuß, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.
Kontoführungsgebühren
Pauschal können pro Jahr 16 Euro für Kontoführungsgebühren und andere Bankgebühren angerechnet werden.
Telefonkosten
Wenn du dein Telefon oder Handy auch beruflich nutzt, können hier bis zu 20 Euro pro Monat angesetzt werden.
Arbeitsmittel
Über das Jahr kann es sicherlich vereinzelt vorkommen, dass berufliche Utensilien wie Stifte, Blöcke etc. gekauft werden müssen. Hier können pauschal 110 Euro pro Jahr angerechnet werden.
Bewerbungskosten
Für die Kosten, welche bei einer Bewerbung entstehen, können pro Brief mit Bewerbungsmappe 8,50 Euro und pro E-Mail 2,50 Euro geltend gemacht werden.
Berufskleidung
Wer für seinen Beruf spezielle Arbeitskleidung kaufen muss, welche nicht freizeittauglich ist, kann pauschal 200 Euro bei der Steuer anrechnen lassen. Für die Reinigung kann nochmal zusätzlich pauschal 265 Euro pro Jahr angegeben werden
Spenden
Wer für seine Großzügigkeit bekannt ist, kann die Belege beim Finanzamt einreichen und dadurch Steuern sparen. Solltest du keine Belege mehr vorliegen haben, kannst du pauschal 102 Euro anrechnen lassen.
Diese Liste könnte noch unendlich lang weitergeführt werden und soll nur als Beispiel dienen, welche Kosten anrechnungsfähig sind. Wie du siehst, gibt es einige Dinge, welche bei der Steuererklärung für eine Rückerstattung sprechen. Nun liegt es an dir: Nutze eine Steuersoftware, die dir bei deiner Steuererklärung hilft, suche einen Lohnsteuerhilfeverein in deiner Nähe auf oder informiere dich bei seriösen Internetseiten und hole dir ein Teil deiner gezahlten Steuern wieder zurück!
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