Mutter oder Vater zu werden ist wohl einer der schönsten Momente im Leben eines jeden. Dementsprechend möchte man natürlich diese wundervolle Zeit mit dem Familienzuwachs verbringen und dafür sorgen, dass es dem Kind gut geht und es die optimale Entwicklung genießt. Die meisten stehen hier allerdings auch vor der Herausforderung, die finanziellen Aspekte die mit einem Kind verbunden sind, zu stemmen. Ein Nebenjob kann in diesem Fall die ideale Lösung sein. Hier gibt es die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Nebenjob während der Elternzeit!
Die Elternzeit bietet die Möglichkeit, dich nach der Geburt deines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Sowohl Väter als auch Mütter können bis zum dritten Lebensjahr des Neugeborenen auf diesen Anspruch zurückgreifen.
Welche arbeitsrechtlichen Informationspflichten musst du bei einem Nebenjob während der Elternzeit beachten?
Da der bisherige Arbeitsvertrag während der Elternzeit trotz Freistellung weiterhin gültig ist, musst du deinem Arbeitgeber im Vornherein darüber informieren, dass du auf der Suche nach einem Nebenjob bist oder bereits ein Angebot vorliegen hast. Sollte dir dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen eine schriftliche Absage mitteilen, kannst du mit deinem Nebenjob problemlos loslegen. Die Gründe für eine Absage müssen allerdings gerechtfertigt sein. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du einen Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten angeboten bekommst oder wenn dein Arbeitgeber deine Arbeitskraft im eigenen Unternehmen benötigt. Neben der Informationspflicht gegenüber deinem Arbeitgeber musst du auch bei der zuständigen Elterngeldstelle über deinen Nebenjob Bescheid geben.
Wieviel darfst du im Nebenjob während der Elternzeit arbeiten und verdienen?
Die Elternzeit erfüllt den Zweck, sich angemessen um das Kind kümmern zu können. Daher liegt die maximale Arbeitszeit bei 30 Stunden pro Woche. Somit bietet sich dir zum Beispiel die Möglichkeit, deine vorherige Vollzeittätigkeit in eine Teilzeitbeschäftigung umzuwandeln. Doch auch ein Nebenjob oder Minijob könnte eine interessante Alternative zur Aufbesserung des Elterngeldes für dich darstellen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es beim Nebenjob während der Elternzeit keinen Freibetrag gibt. Jeder Zuverdienst wird somit auf das Elterngeld angerechnet. So berechnet sich dementsprechend dein Zuverdienst: Hast du beispielsweise vor der Geburt des Kindes 1500 Euro verdient, bekommst du ca. 1000 Euro Elterngeld (entspricht ca. 67 Prozent). Verdienst du nun zusätzlich in Teilzeit 600 Euro im Monat, wird dieser Zuverdienst von deinem eigentlichen Elterngeld abgezogen. Das heißt 1500 Euro minus 600 Euro ergibt 900 Euro. Davon 67 Prozent ergibt das neue Elterngeld in Höhe von ca. 600 Euro. In Summe erhältst du für den Monat 1200 Euro aus dem Nebenjob und dem Elterngeld. Der Unterschied beträgt also lediglich 200 Euro. Hier darfst du aber auch nicht vernachlässigen, dass Kosten für die Betreuung deines Kindes entstehen, wenn du einen Nebenjob hast. Du solltest dir also im Vornherein überlegen, ob es sich in deinem Fall wirklich rentiert, während der Elternzeit nebenbei arbeiten zu gehen. Auf dem Familienportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ein kostenloser Elterngeldrechner bereitgestellt. Diesen kannst du nutzen, um deine monatliche Summe aus Nebenjob und Elterngeld zu berechnen.
Welcher Nebenjob kommt für mich in Frage?
Solltest du während der Elternzeit nicht so viel Elterngeld bekommen, kann sich ein Nebenjob trotzdem lohnen. Denn es gibt ein Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Diesen Freibetrag kannst du nutzen, um dir mit dem passenden Nebenjob etwas Geld dazuzuverdienen. Ideal wäre natürlich ein Nebenjob, den du von Zuhause erledigen kannst. Damit kannst du gleichzeitig Geld verdienen und deine Elternzeit daheim bei deinem Kind verbringen. Frage deinen Arbeitgeber, ob er dir eine Stelle anbieten kann, die du auch in Heimarbeit erledigen kannst. Falls das nicht möglich ist, gibt es auch noch andere seriöse Möglichkeiten, um in Heimarbeit Geld zu verdienen, zum Beispiel mit dem Ausfüllen von Online-Umfragen, dem Testen von Produkten, als Clickworker, etc. Natürlich ersetzen diese Varianten in der Regel nicht den Verdienst aus einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. Dennoch lässt sich damit im Monat ein kleiner Nebenverdienst erzielen. Und der Vorteil bei diesen Verdienstvarianten besteht darin, dass es einen zusätzlichen jährlichen Freibetrag in Höhe von 410 Euro gibt. Das heißt, dass du diese Formen der Heimarbeit beispielsweise auch parallel zu einem Nebenjob machen könntet, ohne steuerliche Abzüge befürchten zu müssen.
Neben der Tätigkeit in Heimarbeit kannst du während der Elternzeit aber auch einen normalen Nebenjob annehmen, um dein Elterngeld bzw. Monatsgeld aufzubessern. Als Nachhilfelehrer für verschiedene Schulfächer, für das Spielen eines Instrumentes oder für Sportkurse. Die Bezahlung für den Nebenjob als Nachhilfelehrer kann sich ebenfalls sehen lassen und liegt weit über dem Mindestlohn. Doch auch der Nebenjob als Mystery Shopper, als Aushilfe im Einzelhandel oder in der Gastronomie, Baby- oder Tiersitter oder Lebensretter ermöglicht dir einen anständigen Zuverdienst zum Elterngeld und mehr finanzielle Freiheit. Die Möglichkeiten sind wirklich vielfältig und richten sich ganz nach deinen Vorlieben und Bedürfnissen. Schließlich möchte man einerseits die Elternzeit mit dem Kind genießen, andererseits aber auch das Elterngeld im Blick behalten und die eigene finanzielle Situation nicht außer Acht lassen. Lasse dich daher von den unzähligen Möglichkeiten, wie man nebenbei Geld verdienen kann, inspirieren und suche dir den passenden Nebenjob heraus!
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