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Das Ende der Elternzeit rückt immer näher und damit einhergehend wird sich erneut einiges in deinem Leben verändern. Damit dieser Wandel ganz entspannt und ohne unerwartete Schwierigkeiten verläuft, solltest du dich frühzeitig damit beschäftigen, was du alles zu beachten hast, welche Rechte dir zustehen und welche Möglichkeiten sich dir offenbaren können. Dieser Artikel soll dich daher unterstützen und vorbereiten, indem er auf die wichtigsten Punkte bezüglich des beruflichen Wiedereinstiegs nach der Elternzeit eingeht.

Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit

Rechtslage

Bedauerlicherweise gibt es immer noch Arbeitgeber, die der Elternzeit kritisch gegenüberstehen. Die rechtliche Lage ist zwar eindeutig bestimmt, aber dennoch versuchen einige, den Wiedereinstieg für ihre Mitarbeiter besonders schwer zu gestalten oder versuchen gar, die Rückkehr zu verhindern. Das könnte zum Beispiel damit zusammenhängen, dass zwischenzeitlich eine Vertretung langwierig eingearbeitet wurde oder der Arbeitgeber gar nicht mehr damit gerechnet hat, dass du wieder in deinen alten Job zurück möchtest. Aber im Prinzip ist die Intention deines Arbeitgebers egal: Es ist rechtlich geregelt, dass Arbeitnehmer ein Anrecht auf Elternzeit haben und dementsprechend auch beim Arbeitgeber weiter beschäftigt werden müssen.

Um dich dahingehend schon frühzeitig abzusichern, ist es ratsam, bereits vor dem Ende der Elternzeit ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. In diesem sollte unter anderem geklärt werden, wie sich beide Seiten die Wiedereingliederung vorstellen, was sich zwischenzeitlich verändert hat und welchen Arbeitsplatz du einnehmen wirst. Dein Arbeitgeber ist nämlich nicht dazu verpflichtet, dir deinen alten Arbeitsplatz wiederzugeben. Durch eine mögliche neue Einteilung im Betrieb darfst du lediglich nicht schlechter gestellt sein oder einen finanziellen Nachteil davontragen. Am besten sollten also in dem Rückkehrgespräch die Konditionen für den Wiedereinstieg geklärt werden, damit die erneute Eingliederung auch zu beidseitiger Zufriedenheit verläuft.

Eine zusätzliche Absicherung ist der bestehende Kündigungsschutz: Während deiner Elternzeit darf dir dein Arbeitgeber nicht kündigen. Mit dem Ende der Elternzeit erlischt dieser aber, was im Umkehrschluss bedeutet, dass man dir unter bestimmten Umständen kündigen kann.

Die neue Doppelbelastung mit Kind und Arbeit kann vor allem am Anfang herausfordernd sein. Deswegen sind auch einige Arbeitnehmer nach der Elternzeit zumindest zeitweise in einer Teilzeitanstellung beschäftigt. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Lösung, selbst wenn du während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben solltest. Auch diesbezüglich ist ein entsprechendes Gespräch mit dem Arbeitgeber anzuraten.

Resturlaub, der eventuell vor deiner Elternzeit noch übriggeblieben ist, ist nach deiner Wiedereingliederung noch verfügbar. Nimmst du Elternzeit in Vollzeit, also hast du nicht noch in Teilzeit weitergearbeitet, kann dein Arbeitgeber dir für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel des Jahresanspruchs kürzen. Somit wird es dir unter Umständen nicht möglich sein, die angesammelten Urlaubstage während der Elternzeit zu vermehren. Arbeitest du in Teilzeit während deiner Elternzeit, gilt diese Regelung natürlich nicht.

Weiterbildung während der Elternzeit

Falls es die Möglichkeit geben sollte, bei Weiter- oder Fortbildungen während deiner Elternzeit mitzumachen, gibt es eigentlich nur Gründe für eine Teilnahme: Neben der Tatsache, dass zusätzliche Qualifikationen im Lebenslauf immer gut aussehen und dadurch die Chancen auf einen beruflichen Aufstieg erhöht werden können, zeigt es dem Arbeitgeber, wie engagiert man ist. Der Wille, nach der Rückkehr aus der Elternzeit wieder voll auf dem neuesten Stand zu sein, wird einen positiven Eindruck hinterlassen. Ein ähnliches Resultat kannst du auch erzielen, indem du dich vor dem Wiedereinstieg bei deinem Arbeitgeber informierst, inwiefern es Neuerungen gibt, mit denen du dich im Vorfeld bereits auseinandersetzen kannst - beispielsweise ein neues Computerprogramm, in das man sich erst neu einarbeiten muss.

Berufliche Umorientierung nach der Elternzeit

Manchmal kann eine kleine Auszeit vom Berufsalltag dahingehend hilfreich sein, festzustellen, dass der bisherige Arbeitsplatz nicht der richtige für einen selbst war. Vielleicht haben sich durch den familiären Neuzugang auch Prioritäten verschoben oder neue Sichtweisen ergeben, die den Wunsch auslösen, beruflich andere Wege einzuschlagen. Dieses Phänomen ist nicht unüblich. Die individuellen Gründe für eine Kündigung zum Ende der Elternzeit können sehr unterschiedlich sein, aber eine Unterhaltung mit dem Arbeitgeber kann trotzdem sinnvoll sein. Dieser rechnet unter Umständen fest mit deinem Wiedereinstieg und sollte deswegen auch frühzeitig informiert werden. Eventuell ergeben sich in dem Gespräch sogar Alternativen und Möglichkeiten, die du so zuvor noch nicht gesehen hast. Egal wie der Austausch mit dem Arbeitgeber verläuft, ein Gespräch kann nur Vorteile mit sich bringen.

Fazit: Der Wiedereinstieg sollte durchdacht sein

Du tust dir und deinem Arbeitgeber einen Gefallen, wenn du dir rechtzeitig genau Gedanken über deine weitere berufliche Zukunft machst. Vergleiche deine Vorstellungen und Erwartungen mit denen deines Arbeitgebers, damit sich eventuell ein guter Kompromiss finden lässt und dich keine bösen Überraschungen erwarten. Prinzipiell steht dir das Recht zu, im selben Unternehmen wie vor deiner Elternzeit tätig zu werden. Allerdings musst du beachten, dass du nicht unbedingt denselben Arbeitsplatz bekommen musst - ein mindestens gleichwertiger kann es alternativ auch sein. Diesbezüglich kann ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber ebenfalls hilfreich sein. Die Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung nach der Elternzeit besteht natürlich auch, wodurch dir im Prinzip alle Türen offen stehen.

Der Wiedereinstieg kann also ganz leicht und gewinnbringend verlaufen, wenn du dich frühzeitig damit befasst.

 

Welche Auswirkung deine Elternzeit auf deine Steuererklärung hat, kannst du übrigens auf steuererklaerung.de kostenlos berechnen lassen.

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