NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Wenn du gerade auf der Suche nach einem Minijob bist, hast du dir sicherlich schon die ein oder andere Frage gestellt: Welche Rechte, Pflichten und Ansprüche habe ich? Mit welchen Abgaben bzw. Steuern habe ich bei einem 450 € Job zu rechnen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe? Wir haben alle Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zum Minijob zusammengefasst.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Minijob

Jeder darf einen Minijob auf 450 € Basis ausüben.

Laut dem Grundgesetz darf jeder Bundesbürger selbst entscheiden, welchen Minijob er ausüben möchte. Das nennt man auch Recht zur freien Berufswahl. Allerdings gibt es Situationen, in denen dein Arbeitgeber deinen Minijob verbieten darf. Unter anderem gehören dazu Fälle, in denen du gesetzliche Arbeitszeiten oder Ruhezeiten nicht einhältst. Auch eine sinkende Arbeitsleistung aufgrund einer Überbeanspruchung durch mehrere Beschäftigungsverhältnisse fällt unter diese Kategorie.

 

Der Mindestlohn ist gesetzlich festgeschrieben.

Mit dem Jahr 2015 wurde der Mindestlohn gesetzlich eingeführt. Heute (Stand 2019) beträgt er 9,19 € die Stunde. Auf diesen Stundenlohn hast du ein Recht - auch bei einem Minijob! Sollte dir ein Arbeitgeber weniger bezahlen wollen, verstößt er gegen das Gesetz. Für 2020 ist eine weitere Erhöhung auf 9,35 € geplant. Danach wird der Mindestlohn neu festgelegt. Es gibt allerdings Berufsgruppen, wie z. B. Pflicht-Praktikanten, Auszubildende oder unter 18 Jährige, für die der Mindestlohn nicht gilt. Außerdem gibt es verschiedene Branchen (z. B. Baugewerbe, Pflegebranche, usw.), die einen anderen, in der Regel höheren Mindestlohn vorsehen. Lies alle weiteren wichtigen Informationen über die aktuellen Mindestlohnregelungen in Deutschland in unserem Blogartikel nach.

 

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Verdiene ausnahmsweise mehr als 450 €.

Der Minijob gehört zu den geringfügigen Beschäftigungen. Die Verdienstgrenze liegt somit in der Regel bei 450 €. Ausnahmeregelungen, die mehr als 450 € erlauben, gibt es trotzdem, ohne dass sich daraus Nachteile für dich ergeben. Beispielsweise kann es saisonbedingt dazu kommen, dass dein Arbeitgeber dich gerne öfter einsetzen möchte. Oder du wirst kurzfristig gebeten, einen erkrankten Arbeitskollegen zu ersetzen. Auch einige besondere Fälle im Rahmen von Sonderzahlungen zählen zu dieser Kategorie. Dadurch ist es möglich, unter gewissen Voraussetzungen mehr als 450 € im Monat zu verdienen, solange der jährliche Zusatzverdienst 5.400 € nicht übersteigt. 

 

Dein Recht auf Urlaub - auch im Minijob.

Viele Menschen glauben, dass sie bei einem Minijob keinen Anspruch auf Urlaub hätten, sondern gesonderte Rechte und Regelungen gelten würden. Das ist ein Trugschluss. Im Minijob gelten die gleichen gesetzlichen Urlaubsansprüche wie für Vollzeitbeschäftigte. Pro Jahr stehen dir laut Gesetz mindestens 24 Urlaubstage zu. Abhängig von deiner tatsächlichen Arbeitszeit gibt es verschiedene Beispiele, wie sich der Urlaubsanspruch im Minijob zusammensetzt. Da der Minijob häufig nur nebenbei ausgeführt wird und nicht in Vollzeit, erfolgt eine anteilsmäßige Berechnung. Übrigens hast du in manchen Fällen sogar im Minijob ein Recht auf Urlaubsgeld!

Deine Rechte im Minijob

Steuern bezahlen im Minijob? Nein, danke.

Der große Vorteil eines Minijobs auf 450 € Basis ist, dass du keinerlei steuerliche Abgaben befürchten musst. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nämlich vom Arbeitgeber abgeführt. Das Recht sieht es außerdem vor, dass du dich von den geringen Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen kannst. Das solltest du dir allerdings gut überlegen. In einigen Fällen kann es Sinn machen, während der Zeit der Ausübung des Minijobs auf die ca. 16€ monatlich zu verzichten, dafür aber bei der Rente mehr einzustreichen.

 

Vorsicht bei Sonderzahlungen: Bei 450 € Jobs kann das teuer werden.

Urlaubs-, Weihnachts- oder Jubiläumsgeld klingt im ersten Moment wie Musik in den Ohren für jeden Angestellten. Doch die Freude kann sehr schnell in Frust umschlagen, wenn sich am Ende herausstellt, dass dadurch höhere finanzielle Ausgaben auf dir lasten. Auch das Verzichten auf Sonderzahlungen ist rechtlich nicht ohne weiteres möglich. Das Problem kannst du nur umgehen, wenn du bereits im Vornherein über die Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld Bescheid weißt. Dann kannst du den Bonus in dein monatliches Gehalt einplanen und dadurch die Anzahl an Stunden, die du arbeitest reduzieren um nicht über die 450 € Grenze zu gelangen.

 

Je mehr du verdienst, desto weniger darfst du arbeiten.

Grundsätzlich gibt es bei der Arbeitszeit bei Minijobs kein Maximum. Durch die gesetzte Grenze von 450 € entsteht aber zwangsläufig ein Maximum an Stunden, welches sich dementsprechend nach deinem Stundenlohn richtet. Verdienst du 10 € pro Stunde, kannst du maximal 45 Stunden im Monat arbeiten, um die 450 € nicht zu überschreiten. Diese kannst du dir aber frei einteilen - alles in einer Woche oder verteilt über den kompletten Monat.

 

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Ein Minijob ist nicht genug? Dann kombiniere mehrere miteinander!

Wenn du gerne Abwechslung haben möchtest, kannst du auch mehrere Minijobs gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern annehmen. Wichtig ist am Ende wieder die 450 € Grenze. Solange diese mit allen Minijobs zusammengerechnet nicht überschritten wird, bist du auf der rechtlich sicheren Seite. Allerdings gilt diese Regelung auf diese Art und Weise nur für Minijobber ohne Hauptbeschäftigung. Solltest du eine Hauptbeschäftigung haben, bist du verpflichtet Steuern und Versicherungsbeiträge zu zahlen, sobald du mehr als einem Minijob nebenbei nachgehst.

 

Die richtige Kündigung - auch bei Minijobs gibt es Regeln zu beachten.

Auch hier gilt der Grundsatz: Minijobber sind genauso zu behandeln wie Vollzeitbeschäftigte. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten, auch wenn es um die Kündigung geht. Eine mündliche Kündigung ist daher nicht ausreichend. Die richtige Kündigung eines Minijobs muss schriftlich erfolgen und bestimmte inhaltliche Aspekte vorweisen, wie z. B. Name, Anschrift, etc. Einen Kündigungsgrund musst du im Fall einer ordentlichen Kündigung nicht angeben. Allerdings musst du die Kündigungsfristen beachten, die sich aus dem gesetzlichem Recht oder aus speziellen Regelungen im Arbeitsvertrag ergeben.

 

Wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn du weitere Fragen hast?

Im Zuge der Hartz-Reformen wurde 2003 die Minijob-Zentrale gegründet. Sie ist der zentrale  Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um Minijobs geht. Insbesondere zu arbeits- und steuerrechtlichen Fragen könne hier viele Informationen eingeholt werden.  In erster Linie ist es Aufgabe deines Arbeitgebers, dich dort zu melden, denn dazu ist er verpflichtet. Solltest du Zweifel haben, ob dein Arbeitgeber dich tatsächlich gemeldet hat, kannst du auch selber zur Minijob-Zentrale Kontakt aufnehmen und nachfragen. Grundsätzlich kannst du aber Fragen jeder Art an die Minijob-Zentrale richten. Solltest du dir zum Beispiel unsicher über deine individuelle Verdienstgrenze sein, welche steuerlichen Abzüge auf dich zukommen, welche Rechte und Pflichten du beachten musst, wenn du mehrere Minijobs annimmst oder wenn du parallel einem Haupt- und Nebenjob nachgehst, kannst du dich jederzeit an die Ansprechpartner der Minijob-Zentrale wenden. Übrigens brauchst du dir keine Sorgen machen, dass dein Arbeitgeber von deinen anderen Minijobs erfahren könnte. Er hat kein Recht darauf, darüber von der Minijob-Zentrale Auskunft zu bekommen.

In der Kürze liegt die Würze: Daher haben wir uns bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um den Minijob kurz gehalten. Falls du zu einem bestimmten Thema genauere Informationen benötigst, findest du in unserem Ratgeber unter der Kategorie Arbeitsrecht zu jedem Thema einen ausführlichen Artikel mit Erklärungen und Beispielen!

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