Selbst wenn ein Minijob (450-Euro-Job) im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigungen bürokratisch wesentlich weniger aufwendig ist, braucht der Arbeitgeber einige Informationen vom Bewerber, um ihn als Minijobber anmelden und abrechnen zu können. Im Artikel geben wir Informationen darüber, welche Unterlagen für einen Minijob benötigt werden und was du machen kannst, wo du in deinen Unterlagen die benötigten Informationen für den Minijob finden kannst, bzw. wo diese Unterlagen beantragt werden können.
Sozial- und Rentenversicherungsnummer
Die meisten Chefs werden vermutlich zu den Minijob-Unterlagen noch einen ausgefüllten Personalfragebogen verlangen. Dieser ist freiwillig und fragt ebenfalls nach deiner Rentenversicherungsnummer, die jeder seit 2005 geborene Bundesbürger bereits mit seiner Geburt erhält. Sie besteht aus 12 Ziffern (elf Zahlen und einem Buchstaben). Alle, die vor 2005 geboren wurden, bekommen ihre Sozialversicherungsnummer einmalig zugeteilt, meist zum Zeitpunkt der Aufnahme der ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Sozialversicherungsnummer bleibt das ganze Leben lang unverändert. Und wo findet man die Rentenversicherungsnummer? Zum einen kann man diese im Sozialversicherungsausweis in seinen Unterlagen ablesen. Diesen sollte man trotz der unscheinbaren Form unbedingt aufbewahren. Wer seinen Sozialversicherungsausweis nicht findet, kann seine Rentenversicherungsnummer der Renteninformation entnehmen, die jedem Rentenversicherten jährlich zugeschickt wird.
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Steuernummer nur erforderlich, wenn der Minijob nicht pauschal versteuert wird
Grundsätzlich benötigt jeder Arbeitgeber in Deutschland eine Steuernummer. Der Minijob stellt jedoch eine Ausnahme dar. Für “geringfügige Beschäftigungen” wird normalerweise keine Steuernummer benötigt, obwohl Minijobs, wie andere Beschäftigungsverhältnisse auch, steuerpflichtig sind. Dass keine Steuernummer benötigt wird, liegt daran, dass in den meisten Fällen Minijobs pauschal versteuert werden: Der Arbeitgeber führt 2% Pauschalsteuer auf das Einkommen ab. Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die pauschale Steuerbelastung auf den Arbeitnehmer zu übertragen, was jedoch aufgrund der geringen Belastung nur die wenigsten machen. In diesem Fall würde der Chef deine Steueridentifikationsnummer benötigen.
Auch für Minijobs gilt: Die Steuernummer ersetzt die Lohnsteuerkarte
Wird der Minijob nicht pauschal versteuert, sondern über die Steuerklasse des Arbeitnehmers, ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer sowie des Geburtstags zwingend notwendig. Das liegt daran, dass es die klassische Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr gibt. Die neue Grundlage der Abrechnung sind die Steuer-ID und das Geburtsdatum. Falls du deine Steuernummer noch nicht kennst, bzw. noch nicht hast, kannst du diese über die Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern anfordern. Anschließend bekommst die Steuernummer per Post zugeschickt, welche du gut in deinen Unterlagen aufbewahren solltest. Alternativ lässt sich die Steuernummer beim Bürgeramt deines Wohnortes beantragen.
Hat man sich erstmal einen Überblick verschafft, welche Informationen für einen Minijob benötigt werden, ist das schon die halbe Miete. Auch das Beantragen der Unterlagen für den Arbeitgeber ist nicht so kompliziert, wie es scheint. Der Aufwand eines Minijobs ist verhältnismäßig gering, vergleichen mit anderen Beschäftigungsverhältnissen.
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