Seit das Internet und Social Media in unser Leben Einzug gehalten haben, hat sich nicht nur unser Privatleben extrem verändert. Auch die Möglichkeiten sich nebenberuflich Geld dazu zu verdienen, unterliegen diesem Wandel, und so gibt es heute - so scheint es manchmal - eine unbegrenzte Anzahl an potenziellen Nebenverdiensten. Viele davon finden auf selbstständiger Basis statt und müssen daher auch eigenverantwortlich gemanaged werden. Das gilt vor allem für die Steuern. Doch kann man da eigentlich sparen, wenn man selbstständig nebenberuflich tätig ist und ein Kleingewerbe hat, und wenn ja, wie? Jetzt heißt es, gut aufzupassen, denn wir erklären dir deine Möglichkeiten bei der Steuererklärung etwas für dich rauszuschlagen!
Gewinnermittlung des selbstständigen Nebenjobs
Neben ganz praktischen Vorteilen, wie der freien Arbeitseinteilung, bekommst du durch eine selbständige Tätigkeit als Nebenjob zudem noch Möglichkeiten, einen Teil deiner Einsatzmittel steuerlich abzusetzen. Zunächst musst du allerdings deinen Gewinn ermitteln. Für Kleingewerbe, die weniger als 17.500 Euro im Jahr einnehmen, ist das in der Regel aber gar nicht so schwierig, denn du musst keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen oder komplizierte Buchführung vorweisen. Du musst lediglich der “einfachen Buchführung” folgen und die trägt ihre Bezeichnung nicht einfach nur im Namen. Sie funktioniert ein bisschen wie ein Haushaltsbuch: Liste all deine Einnahmen und Ausgaben chronologisch auf und bewahre alle Zahlungsbelege und Rechnungen auf, die in Zusammenhang damit stehen. Fertig!
8 Möglichkeiten nebenberuflich Steuern zu sparen
Klar, wer einem selbstständigen Nebenjob nachgeht, will damit Geld verdienen und es nicht gleich wieder an Vater Staat über die Steuer abgeben. Doch wer selbstständig arbeitet, kann bekanntermaßen auch einige seiner Arbeitsmittel absetzen und so gehörig bei der Steuer sparen. Deshalb solltest du genau wissen, welche deiner Ausgaben du steuerlich absetzen kannst, um mehr aus deinem Nebenverdienst herauszuholen. In unserer Liste findest du acht Möglichkeiten, die du bei der nächsten Steuererklärung unbedingt angeben solltest!
Du willst einen Nebenjob oder Minijob finden?
Du suchst einen Nebenjob oder Minijob in der Nähe? Bei uns kannst du viele Stellenangebote direkt in deiner Stadt finden. Bewirb dich heute und finde schnell genau den Nebenjob oder Minijob, der zu dir passt!
1) Hast du ein Arbeitszimmer zuhause?
Als selbstständiger Nebenjobber kann es sein, dass du dir ein Arbeitszimmer in deiner Wohnung eingerichtet hast. Dieses sollte auf jeden Fall räumlich abgegrenzt sein von anderen Zimmern im Haus, eine Schreibtischecke im Schlafzimmer reicht dahingehend leider nicht aus. Du hast ein solches Arbeitszimmer? Dann kannst du die Kosten, also die anteiligen Ausgaben für Strom, Gas, Wasser, Miete und Co. als Betriebsausgabe geltend machen. Das ist nicht immer und für jeden Nebenjobber möglich, denn wenn du einen Hauptjob als Angestellter ausübst, verbringst du aller Wahrscheinlichkeit nach den größeren Teil deiner Arbeitszeit im Büro deines Arbeitgebers und nicht in deinem Arbeitszimmer. Es ist somit nicht der Mittelpunkt deines gesamten beruflichen Lebens, wodurch sich die absetzbaren Kosten auf eine Gesamthöhe von 1.250 Euro pro Jahr beschränken. Aber am Ende ist es doch eine Frage von haben oder nicht haben, oder?
2) Co-Working Spaces steuerlich absetzen und sparen
Zugegeben, nicht jeder möchte seine Arbeit mit nach Hause nehmen. Deswegen gibt es immer mehr Co-Working Spaces, die mehrere Selbstständige, egal ob Nebenberufler oder Vollzeitler, gemeinsam nutzen. Auch die Miete für so ein geteiltes Büro kannst du ganz einfach als Betriebskosten abrechnen und daher in der Steuererklärung angeben.
3) Arbeitsmittel: Von der Büroklammer zum Notebook
Mit Arbeitsmitteln ist das so ein Ding, denn ist dein Notebook zwingend nur ein Arbeitsmittel oder nutzt du es auch zur Gestaltung deiner Freizeit? Grundsätzlich gilt, dass du deine Gadgets mindestens zu 90 Prozent für die Arbeit nutzen musst, um sie im Zuge deines Nebenverdienstes abzusetzen und so bei der Steuer sparen zu können. Bist du natürlich als Influencer auf Instagram unterwegs, bedeutet das, dass du womöglich sogar dein Handy in Teilen absetzen kannst. Allerdings besteht hier ein Unterschied zwischen kostenintensiven und günstigen Arbeitsmitteln. Alles, was dich bei der Anschaffung weniger als 410 Euro netto gekostet hat, kannst du sofort - also noch im Jahr des Kaufs - gegenrechnen, während teurere Arbeitsmittel über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen.
4) Fortbildungen für den Nebenjob - Kosten bei der Steuer sparen
Eine Fortbildung nutzt eigentlich immer etwas, denn man erweitert seinen Horizont und erlernt wichtige Skills. Hat diese Weiterbildungsmaßnahme einen direkten reellen Sachbezug zu deiner selbstständigen Tätigkeit, kannst du dir die Kosten hierfür sogar über die Steuer zurück holen und so direkt wieder einsparen. Denn in einem solchen Fall gelten die Kosten für Kurse oder Seminare ebenfalls als Betriebsausgaben.
5) Telefonkosten und Steuern
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern heutzutage ein Arbeitshandy. Wer selbstständig ist, hat diesen Luxus nicht immer und nutzt daher den Privatanschluss für geschäftliche Gespräche. Das bringt natürlich Kosten mit sich, die sich zum Glück aber auch wieder steuerlich absetzen lassen. Dafür kannst du zum einen über einen Einzelverbindungsnachweis die entstandenen Kosten berechnen, von deinem Gewinn abziehen und in der Steuererklärung angeben. Zum anderen kannst du - falls dir die erste Variante zu kompliziert ist - auch pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Betriebsausgabe angeben.
6) Bewirtungskosten - Geschäftsessen bei der Steuer zurückholen
Geschäftsessen, das hört sich direkt so fancy an, dabei bist du doch nur nebenberuflich selbstständig tätig. Doch wenn du dich mit potenziellen Kunden oder Partnern zum Gespräch in einem Restaurant oder Café triffst, was ist es dann anderes als ein Geschäftsessen? Genau! Und die Kosten hierfür kannst du ebenfalls geltend machen. 70 Prozent der Rechnung kannst du auf diese Weise zurückbekommen. Allerdings ist es hierfür wichtig, dass du auf dem Beleg den Ort, den Anlass und die Teilnehmer aufführst.
Du willst einen Nebenjob oder Minijob finden?
Du suchst einen Nebenjob oder Minijob in der Nähe? Bei uns kannst du viele Stellenangebote direkt in deiner Stadt finden. Bewirb dich heute und finde schnell genau den Nebenjob oder Minijob, der zu dir passt!
7) Handy absetzen - Geht das überhaupt?
Nebenberuflich arbeiten und dafür ein Handy nutzen - das machen viele von uns und haben sich daher schon einmal gefragt, ob man das Handy eigentlich von der Steuer absetzen kann. Hier verhält es sich ganz ähnlich wie mit den Telefonkosten. In voller Höhe geht es nicht als Betriebsausgabe durch. Welche Rolle dein Mobiltelefon für deine selbstständige Tätigkeit spielt, ist wichtig für die Absetzbarkeit. Möchtest du die Anschaffungskosten bei der Steuer absetzen, dann empfiehlt es sich, in der Anfangszeit, z.B. über einen Zeitraum von drei Monaten, eine Art Nutzungstagebuch zu führen. Auf diese Weise kannst du ganz einfach den Anteil deiner geschäftlichen Nutzung nachweisen.
8) Fahrtkosten absetzen
Von A nach B und wieder zurück. Spritgeld oder Zugticket, die Preise bei beidem sind hoch, da kommen schnell gewaltige Kosten an. Zum Glück kann man auch hier auf die Steuererklärung zählen. Für deinen privaten PKW kannst du für jeden gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 30 Cent anrechnen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn kannst du ebenfalls die entstandenen Kosten geltend machen. Wichtig ist wie immer, dass du belegen kannst, dass diese Fahrten wirklich betrieblich bedingt gemacht worden sind. Das geht am besten über ein Fahrtenbuch oder eine Reisekostenabrechnung.
Hobby oder Liebhaberei - Kein Gewinn, keine Rückzahlung?
Du hast dich nebenberuflich selbstständig gemacht und deine Steuererklärung eingereicht, doch der Gewinn lässt noch auf sich warten? Im ersten Jahr ist das noch kein Problem, doch schon im zweiten Jahr kann es sein, dass dir ein Bescheid vom Finanzamt ins Haus weht, solltest du weiterhin Verluste machen. Denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass du lediglich ein Hobby oder eine Liebhaberei betreibst und nicht wirklich arbeitest. Hält dieser Zustand dauerhaft an, kann es sein, dass deine bis dato geltend gemachten und vorläufig akzeptierten Verluste zurückgefordert werden. Dann schuldest du dem Finanzamt Geld und das wollen wir alle nicht.
Teile diesen Artikel
Beliebte Beiträge
Registriere dich jetzt!
Möchtest du immer über neue Jobs informiert werden und willst du dich innerhalb von 1 Minute bewerben können? Dann registriere dich jetzt.
Registrieren