Seit einiger Zeit schon arbeitest du von Zuhause aus und übernimmst kleinere Auftragsarbeiten, mit denen du auch Geld verdienst? Egal, ob Umfragen beantworten, Webseiten testen oder Selbstgemachtes online verkaufen - all diese Tätigkeiten sind eigentlich ein Gewerbe. Ups, das war dir noch gar nicht bewusst? Zum Glück hat es dich auf die NebenJob Zentrale verschlagen, denn hier erfährst du, alles was du wissen musst, wenn du deinen Nebenjob als Gewerbe anmelden möchtest - auch noch rückwirkend. Brauchst du denn so einen Gewerbeschein überhaupt? Ja, allerdings. Wie du den bekommst und was du tun musst, falls du schon länger selbstständig Geld verdienst, aber noch kein Gewerbe angemeldet hast, erfährst du hier!
Nur ein bisschen nebenbei verdienen - Gewerbeschein notwendig?
Wer jetzt schlucken muss, weil er schon seit geraumer Zeit selbstständig nebenbei Geld verdient, aber kein Gewerbe angemeldet hat, den können wir beruhigen. Nebenbei Geld verdienen - das hört sich einfach an. Ein Gewerbe anmelden dagegen, das klingt kompliziert und zieht bestimmt Konsequenzen nach sich. Aber dem ist gar nicht so. Hier geht es nicht um komplette Selbstständigkeit oder eine Existenzgründung und einen detaillierten Businessplan brauchst du schon gar nicht. Doch auch als Crowdworker oder Handyjobber brauchst du einen Gewerbeschein. Wie einfach die Anmeldung eines Gewerbes ist, erfährst du hier: Für den Nebenjob ein Gewerbe anmelden: Das müssen Sie wissen.
Ab wann ist man im Nebenjob selbstständig tätig?
Für die Frage, ob du deinen Nebenjob rückwirkend noch als Gewerbe anmelden kannst und musst, ist es natürlich erstmal wichtig zu wissen, ob du überhaupt unter den Begriff Selbstständigkeit fällst. Darum solltest du dir diese Fragen stellen: Du hast keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen, hast aber trotzdem ein regelmäßiges Einkommen als Nebenjobber? Du stellst deine Arbeitsleistungen einem Auftraggeber in Rechnung? Kannst du diese beiden Fragen mit Ja beantworten, dann bist du auf jeden Fall selbstständig und hättest mit Beginn deiner Tätigkeit ein Gewerbe anmelden müssen.
Wir haben einen Experten gefragt
Robert Semhow ist bei der IHK Lübeck für Existenzgründung und Unternehmensförderung zuständig und weiß, wie es sich in einer solchen Situation zu verhalten gilt. Er rät dazu, dass selbständig arbeitende Nebenberufler so schnell wie möglich ein Gewerbe anmelden sollten. Tatsächlich seien die nebenberuflichen Gewerbeanmeldungen in der Überzahl, so Semhow. Der entscheidende Faktor, der eine Anmeldung erforderlich mache, sei dabei noch gar nicht der eigentliche Verdienst, sondern die bloße Absicht mit der Tätigkeit dauerhaft und nachhaltig Geld verdienen zu wollen. Ob du anschließend tatsächlich Gewinn aus deinem Nebenjob generieren kannst, ist dafür erst einmal unerheblich. Ohne Gewerbeschein fällt deine Tätigkeit allerdings unter Schwarzarbeit - und das wollen wir alle nicht. Wenn du nachdem du deinen Nebenjob als Gewerbe angemeldet hast, kein Geld damit verdient hast, dann trägst du in deiner Steuererklärung eben einfach einen Gewinn in Höhe von 0 Euro ein. Weiter nichts!
Gearbeitet aber kein Gewerbeschein - und nun?
Das passiert öfter, als du dir jetzt vielleicht denkst, denn viele probieren die Sache mit dem selbstständigen Nebenjob erstmal aus und verdienen maximal 20 Euro pro Monat. Doch mit der Zeit steigert sich der Verdienst und ehe man sich versieht, sind 300 Euro auf dem Konto eingegangen, man hat Rechnungen ausgestellt, aber keine Ahnung, wie diese eigentlich abgerechnet werden sollen. Streng genommen liegt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor, die zudem noch mit einem Bußgeld bestraft wird. In der Realität sieht das aber anders aus: Die meisten Behörden sehen über solche Fehltritte vor allem bei Kleingewerbetreibenden gerne hinweg, es gilt Gnade vor Recht. Schnapp dir also deinen Personalausweis und gehe so schnell wie möglich zur nächsten für dich zuständigen Behörde. Gegen eine grundsätzliche Anmeldegebühr, die je nach Region zwischen 15-65 Euro liegen kann, kannst du dein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Die meisten behördlichen Stellen räumen dafür mittlerweile einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten ein. Aber: Du musst es ja auch nicht drauf ankommen lassen! Also los!
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