Wer in einem Nebenjob arbeitet oder neu anfängt, den erwartet auf jeden Fall viel Neues. Und manchmal stößt man plötzlich auf Probleme oder Fragen, auf die man vom Chef keine konkrete Antwort erhält oder es verschiedene Möglichkeiten gibt: Wie werden Fahrtkosten und Kilometergeld bei einem Minijob abgerechnet? Hat man Anspruch auf Krankengeld und wenn ja, wie lange? Hier auf NebenJob Zentrale haben wir für euch ein paar dieser Fragestellungen gesammelt und natürlich auch die passenden Antworten parat.
Zuschuss zu den Fahrtkosten im Minijob
Eure Frage:
Zurzeit gehe ich einem Minijob auf 450-Euro-Basis nach. Zusätzlich zu meinem Verdienst zahlt mir mein Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss von 30 Cent pro Kilometer zwischen meinem Wohnort und der Arbeitsstelle. Zählt dieser Zuschuss zu den Fahrtkosten zu meinem Verdienst oder kann das Geld außen vor bleiben?
So ist es gesetzlich geregelt:
Damit der Zuschuss nicht zum Verdienst zählt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Zunächst einmal muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten pauschal mit 15% versteuern, denn so zählen sie nicht zum Arbeitsentgelt. Außerdem darf lediglich die einfach Fahrt, in diesem Fall also nur die Hinfahrt zur Arbeit, bezuschusst werden. Zu guter Letzt darf der Zuschuss nicht über die gesetzliche Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer liegen. Sind diese drei Bedingungen erfüllt, dann zählt ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bei einem Minijob nicht als Verdienst und sprengt daher auch nicht die 450-Euro-Grenze.
Mehr Infos zu steuerfreien Zuschüssen im Minijob: Zuschläge im Nebenjob: Netto mehr Geld verdienen
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Kilometergeld und Minijob - Wie ist das geregelt?
Eure Frage:
Ich bin Lieferfahrer und nutze dafür meinen eigenen Pkw. Für diese Auslieferungsfahrten bekomme ich daher Kilometergeld gezahlt. Nun habe ich mich gefragt, ob dieses zu meinem Verdienst aus meinem Minijob auf 450-Euro-Basis gerechnet wird oder nicht?
Das musst du wissen:
Kilometergeld funktioniert anders als der Fahrtkostenzuschuss. Es wird immer dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzt, z.B. für Kurierfahrten oder Lieferungen. Die Kosten werden pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Es handelt sich hierbei aber nicht um Lohn, sondern um einen sogenannten Auslagenersatz und ist damit quasi dein Spritgeld. Auf die Zahlung von Kilometergeld hast du im Übrigen einen festen Anspruch, wenn du dein Privatauto für berufliche Fahrten nutzt.
Bekomme ich Krankengeld im Minijob?
Eure Frage:
Ich bin bereits seit längerer Zeit krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat auch in den ersten sechs Wochen weiterhin mein “normales” Gehalt gezahlt. Nun soll ich kein Geld mehr bekommen und frage mich, ob ich einen Anspruch auf Krankengeld habe?
So läuft das:
Tatsächlich hat dein Chef alles richtig gemacht, denn natürlich hast du auch im Nebenjob einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn du krankgeschrieben bist. Die einzige Voraussetzung, die du dafür erfüllen musst, ist, dass du wenigstens vier Wochen lang ununterbrochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst. Viele Arbeitgeber sind sich nämlich nicht bewusst, dass sie auch Minijobbern im Krankheitsfall weiterhin Lohn zahlen müssen. Nach sechs Wochen heißt es dann allerdings dennoch “Bye bye Money”, denn einen Anspruch auf Krankengeld, was nicht dasselbe wie eine Lohnfortzahlung ist, hast du in einem Minijob leider nicht. Das Krankengeld zahlt nämlich die Krankenkasse und als Minijobber bist du da leider nicht ausreichend versichert, sodass die Versicherung da leider nur den Kopf schütteln wird.
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Urlaubsanspruch im Ferienjob?
Eure Frage:
Ich habe einen Ferienjob angenommen, der vom 16. August bis zum 27. September befristet ist. Nun wird mir allerdings der Urlaub verwehrt. Mein Arbeitgeber argumentiert damit, dass nur dann Urlaubsanspruch besteht, wenn ich mindestens einen vollen Monat bei ihm angestellt war, also z.B. den gesamten September für ihn gearbeitet habe. Da ich aber sowohl im August als auch im September arbeite, hätte ich noch keinen Urlaubsanspruch, so mein Chef.
Und so ist es richtig:
Grundsätzlich hat man auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung ein Anrecht auf Urlaub. Dein Ferienjob ist vermutlich ein kurzfristiger Minijob, somit hast du einen Urlaubsanspruch. Dein Arbeitgeber hat einerseits Recht, andererseits liegt er aber trotzdem falsch. Denn du musst in der Tat einen vollen Monat bei einem Arbeitgeber angestellt sein, um einen Anspruch auf Urlaub zu erhalten. Allerdings bezieht sich dieser Zeitraum nicht auf den Kalendermonat, sondern lediglich auf die Anzahl der Arbeitstage. Da du am 16. August mit der Arbeit begonnen hast und über den 16. September hinaus, nämlich bis zum 27., arbeitest, bist du mehr als einen Monat angestellt und hast somit ein Anrecht auf 1/12 des gesetzlichen Jahresurlaubs.
Midijob oder Minijob - Wie wird es abgerechnet?
Eure Frage:
Zurzeit arbeite ich in einem 450-Euro-Job, habe nun jedoch die Gelegenheit eine zweite Stelle anzutreten, bei welcher die Bezahlung in der Regel zwar unter 450 Euro liegt, in einigen Monat diese Grenze aber auch überschreiten kann. Kann ich den zweiten Job als Midijob abrechnen, auch wenn das Einkommen nur gelegentlich über 450 Euro liegt?
Die Antwort lautet:
Ein Midijob, also ein sogenannter Gleitzonenjob, ist per Definition ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das nicht zur Berufsausbildung ausgeübt wird. Der Verdienst liegt dabei regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 850 Euro im Monat. Da bei dir das Arbeitsentgelt normalerweise unter 450 Euro liegt und nur ab und zu darüber, wirst du nicht regelmäßig auf einen Verdienst oberhalb dieser Grenze kommen. somit kann die Gleitzonenregelung für deinen zweiten Job nicht greifen.
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