Minijobs in Privathaushalten bieten Vorteile für beide Seiten - sowohl für den Arbeitnehmer als auch den privaten Arbeitgeber. Die Anmeldung ist unkompliziert und auch Abgaben lassen sich leicht berechnen. Alles, was du dabei beachten musst, haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst.
Welche Aufgaben können als Minijob in einem Privathaushalt abgerechnet werden?
Egal ob Familie, Alleinerziehende, Singles oder ältere Menschen – für die Abrechnung über einen 450 Euro-Minijob kommen alle so genannten "haushaltsnahen Dienstleistungen" in Frage. Die Einsatzgebiete sind dabei breit gesteckt: Angefangen bei der Haushaltshilfe über die Gartenarbeit bis hin zur Kinder- und Seniorenbetreuung.
Die Aufgaben, die der Minijobber übernimmt, müssen üblicherweise von einem Mitglied der Familie erledigt werden können. Außerdem steht die Absicht, mit seiner Tätigkeit einen Nebenverdienst zu erzielen, im Vordergrund – damit grenzt sich der Minijob von einer bloßen Gefälligkeit ab.
Das musst du beachten
Auch eine 450 Euro Kraft im Privathaushalt muss offiziell angemeldet werden - ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit. Die Anmeldung bringt aber auch Vorteile mit. So lassen sich jährlich bis zu 510 Euro Steuern sparen. Denn 20% der gesamten Ausgaben, die privaten Arbeitgebern durch die Beschäftigung von Minijobbern entstehen, sind von der Steuerschuld abziehbar. Die entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt erhältst du nach Ablauf eines Kalenderjahres von der Minijob-Zentrale.
Außerdem: Sollte die Haushaltshilfe während der Arbeit (oder auf dem Arbeitsweg) einen Unfall erleiden, ist der Minijobber versichert und der private Arbeitgeber vor eventuellen Haftungsansprüchen geschützt.
Für Minijobber ist von Vorteil, dass ihnen als Arbeitnehmer die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte zustehen. So haben sie bei Krankheit Anspruch darauf, dass ihr Gehalt bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt wird.
Auch bei "privaten" Minijobs liegt die Verdienstgrenze bei 450 Euro im Monat
Solange es sich nicht um einen kurzfristigen Minijob handelt, liegt auch bei Minijobs in Privathaushalten die Einkommens-Obergrenze bei maximal 450 Euro im Monat. Auch Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, zählen zum Gehalt – wie gerechnet wird, erfährst du in unserem Beitrag Vorsicht: Sonderzahlungen im Nebenjob können teuer werden.
Und auch, wer mehrere Nebenjobs gleichzeitig ausüben möchte, muss dabei die gleichen Regeln wie ein gewerblicher Minijobber beachten.
Weiteres zum Thema mehrere Minijobs findest du in den folgenden Artikeln:
- Mehrere Minijobs gleichzeitig – ist das erlaubt?
- Die Zusammenrechnung mehrerer Nebenjobs
- Minijob und Hauptjob – kann ich noch einen zweiten Minijob annehmen?
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Die Anmeldung des Minijobbers erfolgt mit dem "Haushaltsscheck"
Private Arbeitgeber melden ihre Minijobber über das "Haushaltsscheck-Verfahren" an. Der Haushaltsscheck selbst ist ein Formular, das die Minijob-Zentrale zur Verfügung stellt. Das Haushaltsscheck-Verfahren ermöglicht einen unkomplizierten, schnellen und vereinfachten Weg, Minijobber offiziell anzumelden und die Beiträge abzurechnen.
Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Abgaben in Höhe von 14,74 Prozent auf den Verdienst. Im Einzelnen ergibt sich dies aus den folgenden Abgaben:
- Krankenversicherung: 5 % (diese Abgabe entfällt, wenn der Minijobber privat krankenversichert ist)
- Rentenversicherung: 5 %
- Unfallversicherung: 1,6 %
- Pauschale Lohnsteuer 2%
- Umlagen U1 und U2: 1,14 %
Rentenversicherung: Seit 2013 besteht Versicherungspflicht
Hinsichtlich der Rentenversicherung gilt für Minijobs in Privathaushalten die gleiche Regelung, wie bei den gewerblichen Minijobs: Wer seinen Minijob nach dem 1. Januar 2013 antritt, ist versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Beschäftigte in Privathaushalten müssen allerdings mit höheren Abgaben für die Rentenversicherung rechnen als gewerbliche Minijobber: Der Pauschalbeitrag, den der Arbeitgeber leistet, liegt 10% unter dem eines gewerblichen Arbeitgebers.
Minijobber zahlen den Differenzbetrag zwischen dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag (5%) und dem gesetzlichen Pflichtbeitrag (zurzeit 18,6%) aus eigener Tasche: So ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 13,6 Prozent auf das Gehalt, mindestens aber 32,55 Euro (175 Euro x 18,6 Prozent). Durch diesen "Aufstockungsbeitrag" erwirbt der Minijobber im Gegenzug volle Rentenversicherungsansprüche.
Wer möchte, kann sich bei der Anmeldung durch ein einfaches Kreuz auf dem Haushaltsscheck von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und erhält sein Gehalt ohne Abzüge.
Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Seite den so genannten Haushaltsscheck-Rechner an. Die Bedienung ist einfach und auf diese Weise kann jeder schnell errechnen lassen, wie hoch die Abgaben auf den Minijob sein werden.
Auch bei einem Minijob im Privathaushalt besteht Anspruch auf Urlaub
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub – das gilt für Minijobber im Privathaushalt wie auch beim gewerblichen Arbeitgeber.
Die detaillierten Regelungen zu Urlaub und der Umrechnung der Tage bei Minijob-Arbeitsverhältnissen, findest du in diesen Artikeln.
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