NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Wer Hartz 4 bezieht, stellt sich mit Sicherheit früher oder später die Frage, ob es möglich ist, einen Nebenverdienst zu erwirtschaften. Unter welchen Umständen Das Jobcenter erlaubt, einen Nebenjob auszuüben und welche Regeln du dabei beachten musst, findest du in diesem Artikel. 

Obwohl im Gesetz der Begriff Hartz 4 nicht zu finden ist, hat sich der Ausdruck im Volksmund durchgesetzt. Die korrekte Bezeichnung lautet Arbeitslosengeld 2 oder ALG 2.

Wer hat Anspruch auf Hartz 4?

Anspruch auf Hartz 4 haben nicht nur Hilfsbedürftige, sondern auch erwerbsfähige Personen. Wenn jemand nicht mehr erwerbsfähig sein sollte und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbstätigen lebt, kann das sogenannte ,,Sozialgeld” geltend gemacht werden.

Dürfen Hartz-4-Empfänger einen Nebenverdienst haben? 

Aktuell empfangen ungefähr 4,1 Millionen Menschen in Deutschland Hartz 4 (Stand 2019). Diesen Menschen ist es erlaubt, einer Nebentätigkeit nachzukommen, um etwas Geld zu verdienen. Dies begünstigt nicht nur den Wiedereintritt ins Berufsleben, sondern räumt den Arbeitslosen auch mehr Freiräume ein.

Auf der anderen Seite der Medaille dürfen Hartz 4 jedoch nicht den gesamten Zuverdienst behalten. Welcher Teil des Verdienstes aus dem Nebenjob jeweils anrechnungsfrei bleibt, erfährst du in diesem Artikel. Aber auch, wie mit Nebenverdiensten aus beispielsweise ehrenamtlichen Tätigkeiten, Ferienjobs der Kinder, Sach- oder Geldgeschenken, Nachbarschaftshilfe oder Geldgewinnen umgegangen wird, kannst du im Folgenden nachlesen.

Nebenverdienst

Was darf ich als Hartz-4-Empfänger von meinem Nebenverdienst behalten? 

Pauschal lässt sich die Frage mit 100 Euro pro Monat beantworten. Dieser Freibetrag auf das „Erwerbseinkommen“ gilt auf jeden Fall. Der Verdienst, der darüber hinausgeht, wird auf den jeweiligen Leistungsbezug angerechnet. Wenn du einen Minijob ausübst und die vollen 450 Euro verdienst, kannst du als Erstes die Pauschale in Höhe von 100 Euro für dich behalten. Von den übrigen 350 Euro, die du verdient hast, darfst du 20% behalten – das sind 70 Euro. Wer also 450 Euro verdient, darf 170 Euro behalten. Der Rest, also 280 Euro, wird dir vom Arbeitslosengeld 2 abgezogen. Wenn du nicht für 450 Euro arbeitest, sondern beispielsweise nur 250 Euro im Monat verdient hast, dann kannst du entsprechend den Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro plus 20% von den restlichen 150 Euro (das sind 30 Euro) und damit insgesamt 100 Euro plus 30 Euro – also 130 Euro – für dich behalten.

Sobald du weißt, dass du einen Nebenjob ausüben wirst, musst du dein Jobcenter innerhalb von drei Tagen darüber informieren. 

 

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Darf ich als Hartz-4-Empfänger mehr als 450 Euro verdienen? 

Ja, aber wie du dir sicherlich denken kannst, darfst du auch hier nicht alles behalten. Vom Verdienst, der über den pauschalen Freibetrag von 100 Euro hinausgeht, bleiben bis zu einem Bruttoeinkommen in Höhe von 1.000 Euro monatlich 20 Prozent anrechnungsfrei auf den Hartz 4 Bezug. Wer mehr als 1.000 Euro, höchstens aber 1.200 Euro verdient, darf von diesem zusätzlichen Verdienst 10 Prozent behalten.

Rechenbeispiel zur besseren Veranschaulichung

Nebenverdienst

Du kannst also bei einem Verdienst von maximal 1.200 Euro 300 Euro deines Gehalts anrechnungsfrei für dich behalten. Auch wenn die Abzüge den Stundenverdienst erheblich schrumpfen lassen können, solltest du dich dennoch durch die Höhe der Abzüge nicht grundsätzlich davon abhalten lassen, einen Nebenjob auszuüben – vor allem, wenn dir die Tätigkeit Spaß macht. Denn es kann sich durchaus lohnen, nicht nur die finanzielle Seite zu sehen: In der Regel zahlt es sich aus, im Arbeitsleben zu bleiben, selbst, wenn es „nur“ durch einen Nebenjob ist.

Auf welche Regelungen muss ich achten? 

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Hartz-4-Bezieher, die ihren Nebenjob ehrenamtlich ausüben, dürfen mehr von ihrem Zusatzverdienst behalten: Die anrechnungsfreie Pauschale bei einem Ehrenamt liegt bei 200 Euro.

 Gut aufpassen sollte, wer parallel einen Minijob und ein Ehrenamt ausübt, denn dann sollte man gegebenenfalls auf eine dieser Nebentätigkeiten verzichten, denn zwei Freibeträge lassen sich nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen. Es gilt also die Regel: Entweder-oder.

Erwerbstätige Kinder

Wie viel Geld dürfen Schüler während der Ferien verdienen und behalten? Kinder in Hartz-4-Familien, die Schüler an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sind, dürfen während der Ferien jobben – und mit einem Einkommen von insgesamt 1.200 Euro dürfen sie dabei auch relativ viel Geld verdienen. Allerdings darf ein solcher Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Kalenderjahr dauern. Außerdem müssen die Kinder unter 25 Jahre alt sein. Zudem darf jedes Kind monatlich bis zu 100 Euro (den Grundfreibetrag) hinzuverdienen, ohne dass die Leistungen gekürzt werden.

Wenn ein Kind das Geld nicht ausgibt, sondern lieber auf sein Konto einzahlt, sollte man im Hinterkopf behalten, dass der Vermögensfreibetrag für minderjährige Kinder in Hartz-4-Bedarfsgemeinschaften jeweils 3.850 Euro (Freibetrag 3.100 Euro plus 750 Euro Ansparbetrag) beträgt. Die Ersparnisse des Kindes sollten also nicht darüber liegen.

Geldgeschenke und Sachgeschenke

Bei Geldgeschenken gilt grundsätzlich die Maxime, dass Schenkungen ohne einen Anlass als Einkommen zählen. Es sieht allerdings anders für Kinder aus, die in einem Hartz-4-Haushalt leben. Wenn die Kinder zum Geburtstag oder zu Weihnachten Geldgeschenke bekommen, die im „Rahmen des Üblichen“ liegen, müssen diese dem Jobcenter nicht mitgeteilt werden. Sofern jedoch größere Summen fließen, muss nachgewiesen werden, dass diese Geschenke für eine außergewöhnliche Aufwendung, beispielsweise für den Erwerb des Führerscheins, vorgesehen sind. Zusätzlich dürfen Kinder zu religiösen Festen wie Konfirmation oder Kommunion 3.100 Euro geschenkt bekommen, ohne dass sich dies nachteilig auf den Bezug des Arbeitslosengeldes auswirkt. Wer Sachgeschenke in Form einer Reise, einen Wohnzimmerschrank oder eine gebrauchte Stereoanlage bekommt, kann aufatmen: Solche Geschenke sind nicht anrechnungspflichtig!

Bezahlte Nachbarschaftshilfe

Wenn du deinem Nachbarn beispielsweise bei Gartenarbeiten, beim Aufräumen oder beim Einkaufen unterstützt und dein Nachbar dir im Gegenzug ein finanzielles Dankeschön zukommen lässt, darf dieser Geldbetrag nicht über 10 Euro im Monat liegen.

Geldgewinne

Werden Geldgewinne angerechnet? Wenn du bei einer Tombola, im Lotto oder auf sonstigen Wegen Geld gewinnst, wird dies als Einkommen angesehen und auf deine Hartz 4-Leistungen angerechnet.

Trinkgeld als Kellner 

Darf ein Hartz 4-Bezieher Trinkgeld behalten? Nur in gewissem Rahmen: Wer im Nebenjob beispielsweise kellnert oder Zeitungen austrägt und dafür Trinkgeld erhält, darf 10 Euro im Monat anrechnungsfrei für sich behalten.

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