Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Einführung lag dieser bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach 2 Jahren wurde er Anfang 2017 auf 8,84 Euro erhöht. Aktuell liegt er bei 9,19 Euro pro Stunde und wird zu Beginn des Jahres 2020 auf 9,35 Euro erhöht. Der Mindestlohn gilt übrigens nicht nur für den Nebenjob im gewerblichen Bereich, sondern gilt auch für Minijobs im Privatsektor. Aber nicht alle Personengruppen haben Anspruch auf Mindestlohn: Schüler unter 18 Jahren , Auszubildende, zahlreiche Praktikanten, Langzeitarbeitslose und ehrenamtlich Tätige sind unter anderem davon ausgenommen. In diesem Artikel findest du alles, was du über Minijob und Mindestlohn wissen musst.
Was kannst du tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht bezahlen will?
Als erstes solltest du mit deinem Arbeitgeber reden. Weise ihn darauf hin, dass er seit 2015 gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Mindestlohn zu bezahlen. Der Betrag steht bis auf wenige Ausnahmen jedem Arbeitnehmer zu. Der Mindestlohn gilt folglich auch für Nebenjobs und Minijobs. Falls sich dein Arbeitgeber nach dem klärenden Gespräch noch immer weigert, dir diesen Lohn zu zahlen, solltest du dich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dort bekommst du Tipps, wie du weiter handeln solltest. Nach deinem Anruf kann es übrigens möglich sein, dass dein Arbeitgeber offiziell darauf hingewiesen wird, dass er verpflichtet ist den Mindestlohn zu zahlen. Deine Angaben werden natürlich anonym behandelt. Du musst dir also keine Sorgen machen, dass dein Arbeitgeber davon erfährt, dass du dort angerufen hast.
Unser Tipp: Bei Problemen solltest du dich an die Hotline des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (030 60 28 00 28) wenden. Die Mitarbeiter sind Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar und beantworten dir alle Fragen zum Thema Mindestlohn.
Wenn der Mindestlohn ein Bruttolohn ist, was muss mir dann bei meinem Minijob mindestens als Nettolohn ausgezahlt werden?
Es stimmt zwar, dass der Mindestlohn eine Bruttolohn-Vorgabe ist, dennoch sind bei einem Nebenjob die Abzüge für Sozialabgaben und Steuern sehr gering. Wenn im Minijob die Lohnsteuer pauschal berechnet wird und nicht über deine Lohnsteuerkarte, liegt diese bei 2%. Der Arbeitgeber kann die 2% pauschale Lohnsteuer von deinem Gehalt abziehen. Von diesem Recht machen aber die wenigsten Gebrauch, denn bei einem Stundenlohn von 9,19 Euro beträgt die Lohnsteuer lediglich 18 Cent. Da der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zurzeit bei 18,6 % liegt und der Arbeitgeber aber nur 15% übernehmen muss, kommt noch eine Arbeitnehmerpauschale zur Rentenversicherung von 3,6% hinzu. Somit wird nochmal ein Beitrag von 33 Cent pro Stunde vom Gehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber muss dir also selbst nach allen Abzügen einen Mindestlohn von 8,69 pro Stunde (Stand 2019) auszahlen.
Werden Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld beziehungsweise Zuschläge (für Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit) auf den Mindestlohn angerechnet?
Genau zu diesem Thema gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Mai 2016. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das gilt jedoch nicht für Zuschläge für besondere Arbeitszeiten.
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Wichtig: Außer der Pauschalsteuer (Lohnsteuer und Aufstockung zur Rentenversicherung) dürfen keine weiteren Pauschalbeiträge auf den Minijobber übertragen werden. Die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung sind allein vom Arbeitgeber zu tragen.
Aber aufgepasst: In manchen Fällen führt die Anpassung des Mindestlohns dazu, dass du im Minijob mehr als die erlaubten 450 Euro pro Monat verdienst. Es kann tatsächlich vorkommen, dass durch die Anhebung des Mindestlohns die maximale Verdienstgrenze überschritten wird. Falls du durch die Erhöhung die 450-Euro-Grenze überschreitest, solltest du aufpassen, denn wenn du regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, ist dein Job nicht mehr sozialversicherungsfrei. Es kann also passieren, dass du am Ende des Monats weniger ausbezahlt bekommst als zuvor. Du kannst dieses Problem lösen, indem du deine Arbeitsstunden reduzierst. Bei 9,19 Euro Stundenlohn sind das umgerechnet 49 Stunden pro Monat - länger kannst du auf 450-Euro-Basis nicht arbeiten. Prüfe also bei jeder Erhöhung des Mindestlohns, ob du nicht über die 450-Euro-Grenze kommst und passe die Arbeitszeit entsprechend an.
Jugendliche unter 18 haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn im Minijob oder Ferienjob
Wie immer gilt es: Es gibt keine Regelung ohne Ausnahme - das trifft auch auf den Mindestlohn zu. Für alle, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und minderjährig sind, also auch Schüler, gilt der Mindestlohn von 9,19 Euro nicht. Laut Bundesarbeitsministerium gilt die Ausnahmeregelung, weil es sein könnte, dass Jugendliche, die ein Bruttomonatsgehalt von circa 1.580 Euro erhalten, möglicherweise komplett auf ihre Ausbildung verzichten. Es könnte also sein, dass Schüler sich dazu entschließen, ungelernt einem Mindestlohn-Job nachzugehen. Sollte man jedoch bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, gilt das Mindestgehalt für dich, selbst wenn du noch nicht 18 Jahre bist.
Für Auszubildende, Langzeitarbeitslose und Co. gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen
- Für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, gilt der Mindestlohn nicht. Damit soll verhindert werden, dass die Ausbildungsplätze wegfallen.
- Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind von der Regel ausgenommen, weil hier das Geld verdienen nicht im Vordergrund steht.
- Für Langzeitarbeitslose gilt das gesetzliche Minimum erst mit zeitlicher Verzögerung. Solltest du länger als 12 Monate arbeitslos gewesen sein, kann es sein, dass du während der ersten sechs Monate weniger als 8,84 Euro pro Stunde verdienst.
- Für ein Praktikum gilt Folgendes: Du hast nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf den Mindestlohn. Ein Pflichtpraktikum, welches begleitend zur Schule, Ausbildung oder dem Studium abgeschlossen wird, ist, ebenso wie die Ausbildung selbst, ausgenommen von der Regelung. Auch wenn du freiwillig ein Praktikum während deines Studiums absolvierst, welches nicht länger als 3 Monate dauert, bekommst du kein Mindestgehalt. Sollte dein freiwilliges Praktikum jedoch länger als 3 Monate dauern, hast du vom ersten Tag an Anspruch auf 9,19 pro Stunde.
Wann gibt es die nächste Anpassung des Mindestlohns?
Der Mindestlohn wird regelmäßig deutschlandweit angepasst. Alle 2 Jahre trifft sich die Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht, um das neue Minimum festzulegen. Da die letzte Anpassung des Mindestlohns am 1. Januar stattfand, wird die nächste Änderung am 1. Januar 2020 sein.
Manche Branchen haben eigene Mindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. Hier eine Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne.
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