Der Nebenjob ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche möchte neben dem Studium oder Hauptberuf einer Beschäftigung nachgehen, andere sich zur Rente oder Sozialleistung etwas dazuverdienen. Aber darfst auch du einen Nebenjob annehmen? Wann ist das erlaubt und in welchen Fällen nicht?
Grundsätzlich darf jeder Bundesbürger nach dem Grundgesetz frei entscheiden, welchen Beruf er bei welchem Arbeitgeber ausübt. Der Nebenjob bildet da keine Ausnahme. Das nennt man das Recht der freien Berufsausübung. Die Grundlage dafür bildet der Grundsatz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Im Wortlaut heißt es: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”
Das bedeutet für dich, wenn du einen Nebenjob annehmen möchtest, steht dir das frei. Es ist völlig egal ob du Student, Schüler, Rentner, Hausfrau/-mann, Arbeitssuchender oder Vollzeitangestellter bist: Du hast ein Recht darauf, einen Nebenjob anzunehmen. Bevor du jetzt aber voller Eifer in unserer Jobbörse deinen Nebenjob suchst, solltest du dir noch die Regeln und Vorschriften, die bei einen Nebenjob, beziehungsweise Zweitjob zu beachten sind, zu Gemüte führen.
Wann darf der Arbeitgeber dir deinen Nebenjob verbieten?
Du stellst dir gerade die Frage: Warum muss ich mir eine Genehmigung meines Arbeitgebers einholen, wenn es doch laut Gesetz erlaubt ist, einem Nebenjob nachzugehen? Grundsätzlich hast du rein rechtlich nicht die Pflicht, deinen Hauptarbeitgeber zu informieren Es kann aber in deinem Arbeitsvertrag vereinbart stehen, dass du deinen neuen Nebenjob beim Arbeitgeber melden musst. Wenn das der Fall ist, solltest du natürlich den Nebenjob beim Arbeitgeber melden! Die sogenannte “Nebentätigkeitsklausel” ist in vielen Arbeitsverträgen enthalten. Wenn dein Arbeitsvertrag diese beinhaltet, muss dein Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen. Das gilt auch für unentgeltliche Nebentätigkeiten wie Ehrenämter, Freiwillige Feuerwehr oder ähnliches.
Dennoch gilt, dass der Arbeitgeber im Regelfall deinen Nebenjob nicht verbieten kann. Das gilt jedoch nicht bei einer Interessenkollision. Das bedeutet: Wenn seine Interessen durch den ausgeübten Nebenjob berührt, beziehungsweise gefährdet werden, darf er dir die Tätigkeit untersagen. Falls das Interesse des Arbeitgebers jedoch unberührt bleibt, muss dieser nicht zustimmen.
Willst du zum Beispiel eine Tätigkeit bei der direkten Konkurrenz ausführen, kann dies zu Problemen führen. Du kannst den Minijob oder Nebenjob zwar deinem Arbeitgeber melden, aber der darf dir diese Nebenbeschäftigung verbieten. Denn sowas ist gemäß Wettbewerbsverbot untersagt. Rechtsgrundlage bildet an dieser Stelle § 60 Handelsgesetzbuch (HGB). Dieser bezieht sich zwar nur auf Handelsgehilfen, wird aber in der Rechtsprechung auch auf andere Arbeitnehmer angewendet.
Wann tritt der Fall des Interessenkonfliktes ein?
Neben dem gerade angesprochenen Beispiel, gibt es aber noch einige andere Fälle, in denen du einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden kannst, aber dein Chef es dir verbieten kann, weil du seine Interessen verletzt. Laut Gesetz besteht eine Interessenkollision:
- Wenn du die Gesamtarbeitszeit überschreitest oder die Ruhezeiten nicht einhältst
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Werktage, das heißt von Montag bis Samstag, vor. Das ergibt eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag . Laut § 3 Arbeitszeitgesetz darf dabei eine tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden nicht überschritten werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten beziehungsweise 24 Wochen nicht überschritten wird. Wenn es öfters vorkommt, dass du 10 Stunden arbeitest, musst du die Überstunden innerhalb eines Halbjahres wieder ausgleichen. Außerdem musst du darauf achten, dass du die vorgeschriebenen Pausenzeiten einhältst. Nach geltendem Recht darf man auch nicht länger als 6 Stunden ohne Pause durcharbeiten. Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden musst du eine Pause von 30 Minuten einlegen. Solltest du mehr als 9 Stunden arbeiten, musst du mindestens 45 Minuten pausieren. Täglich muss nach der Feierabend eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden, damit du ausgeruht deiner Arbeit nachgehen kannst.
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- Deine Arbeitsfähigkeit unter dem Nebenjob leidet
Wenn du beispielsweise einen Nebenjob als Kellner in einer Bar angenommen hast und dir die Nächte um die Ohren schlägst, bekommst du nicht genügend Schlaf. Du bist also folglich unausgeruht und unkonzentriert in deinem Hauptjob. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis dein Job unter deiner Nebentätigkeit leidet. Aus diesem Grund kann dein Hauptarbeitgeber sein Veto einlegen.
- Du deinen Urlaub nicht zur Erholung nutzt
Der Urlaub soll Urlaub bleiben. Der Jahresurlaub dient dazu, dass du dich erholst und wieder voller Motivation in deinen Job starten kannst. Wenn du aber beispielsweise deinen gesamten Urlaub nur dazu nutzt, deinem Nebenjob nachzugehen, kann dir der Arbeitgeber diesen verbieten, denn der Nebenjob darf nach § 8 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dem Urlaubszweck, der Erholung, nicht zuwiderlaufen.
- Trotz Krankmeldung deiner Nebentätigkeit nachgehst
Was für den Erholungsprozess aufgrund des Urlaubs gilt, gilt auch bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn du krankgeschrieben bist, aber trotzdem einer Nebenbeschäftigung nachgehst, behindert dass des Öfteren den Genesungsprozess. Solange die ausgeübte Nebentätigkeit dem Heilungsverlauf im Wege steht, schadest du nicht nur deiner Gesundheit, sondern durchaus auch deiner Karriere. Denn wenn sich dadurch deine Krankheitsphase verlängert, riskierst du eine fristlose Kündigung. Der Hauptarbeitgeber darf dich in diesem Fall fristlos entlassen.
- Wenn du Aufgrund der Stelle zum direkten Konkurrenten wirst
Wie im Beispiel oben schon genannt, darfst du nicht in einem Betrieb arbeiten, der als potentieller Konkurrent gesehen wird. Dann wirst du nämlich durch deine Nebentätigkeit zu einem Konkurrenten des Hauptarbeitgebers. Das verstößt gegen das Wettbewerbsverbot. Gehst du trotzdem einer Arbeit bei der direkten Konkurrenz nach, bist du gegenüber deinem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Unter Umständen kann dir deshalb sogar gekündigt werden. Wirst du für deinen Chef zu einer erheblichen Konkurrenz, ist sogar eine außerordentliche Kündigung rechtens.
Unser Tipp, wenn du einen Nebenjob annehmen, aber nicht mit deinem Arbeitgeber in Konflikt geraten willst
Die meisten Arbeitgeber haben nichts dagegen, wenn ihre Angestellten einen Nebenjob haben. Häufig wollen sie nur gefragt werden, um sich nicht hintergangen zu fühlen.
Informiere deinen Chef über dein Vorhaben. Einfach Minijob oder Nebenjob beim Arbeitgeber melden und eine Genehmigung für die Beschäftigung einholen. Selbst wenn du keine “Nebentätigkeitsklausel” in deinem Vertrag stehen hast und somit dazu nicht verpflichtet wärst. Es lohnt sich nicht, dass du durch einen Nebenjob riskierst, deinen Hauptjob zu verlieren.
In einem kleinen Unternehmen kannst du das Gespräch bezüglich des Nebenjobs durchaus persönlich führen. Es ist jedoch immer wichtig die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um klarzustellen, dass dein Arbeitgeber auch wirklich mit der Nebentätigkeit einverstanden ist.
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