Was du nach Feierabend machst ist in der Regel Privatsache und geht niemanden etwas an - meist auch nicht deinen Arbeitgeber, auch wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel findest, die besagt, dass du einen Nebenjob beim Arbeitgeber anmelden musst bzw. ihn um Erlaubnis fragen musst. Ausgenommen hiervon sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Im Normalfall darf dir dein Arbeitgeber einen Nebenjob nicht verbieten, jedoch kann dein Arbeitgeber dich dazu verpflichten, dass du ihn über deinen Nebenjob informieren musst, bevor du ihn beginnst, selbst wenn deine Nebentätigkeit unbezahlt oder nur ehrenamtlich ist. Dieser Informationspflicht musst du nachkommen. Wichtig ist jedoch, dass dein Arbeitgeber dir nicht verbieten kann, diesen Nebenjob anzunehmen. Nur, wenn es wirklich sein Interesse berührt, darf er einen Einwand haben.
Wann wird das “Interesse des Arbeitgebers” berührt?
Das Arbeitszeitgesetz legt ganz klar die Gesamt-Arbeitszeit eines Arbeitnehmers fest. Diese Arbeitszeit, welche eine maximale zusammen gezählte Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) bzw 48 Stunden pro Woche, darf nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen liegt diese Arbeitszeit bei 10 Stunden pro Tag, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten die 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass du dich an die vorgeschriebenen Pausenzeiten hältst. Ab 6 Stunden Arbeit musst du eine Pause einlegen. Arbeitest du beispielsweise 9 Stunden pro Tag, musst du mindestens 30 Minuten Pause machen. Sind es mehr als 9 Stunden pro Tag, liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten. Darüber hinaus musst du nach Feierabend zusätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit habe. Übrigens: Bist du selbstständig, dann musst du die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht beachten.
Ebenfalls gilt als Verletzung der Interessen des Arbeitgebers, wenn deine Arbeitsfähigkeit durch deinen Nebenjob negativ beeinflusst wird. Ab wann muss man den Arbeitgeber über den Nebenjob dann informieren? Arbeitest du beispielsweise als Kellner die ganze Nacht durch, kannst du dich am nächsten Tag bei deinem Bürojob wahrscheinlich nicht mehr konzentrieren und machst dadurch Fehler, die ohne deinen Nebenjob vermeidbar wären.
Außerdem soll dein Urlaub zur Erholung dienen. Solltest du diesen also nicht dafür nutzen und dich durch deinen Nebenjob nicht richtig erholen können, darf dein Arbeitgeber dir diesen zweiten Job verbieten. Solltest du bei deinem Hauptjob krank geschrieben sein, solltest du deinem Nebenjob nicht nachgehen, weil dieser deine Genesung behindert. Dadurch riskierst du übrigens eine fristlose Kündigung.
Zu guter Letzt berührt dein Nebenjob auch das Interesse deines Arbeitgebers, wenn dein Nebenjob bei der Konkurrenz ist. Hier ist es nötig, dass du um Erlaubnis fragst und den Nebenjob beim Arbeitgeber anmeldest. Dein Chef darf dir den Nebenjob verbieten, da du sonst in einem Betrieb arbeiten würdest, der im direkten Wettbewerb zu deinem Hauptarbeitgeber steht.
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Unser Tipp: Informiere immer deinen Arbeitgeber
Auch wenn du deinen Arbeitgeber nicht immer über deinen Nebenjob informieren musst, ist es sehr empfehlenswert, um Konflikte zu vermeiden. Die meisten Arbeitgeber stört es nicht, einen Nebenjob zu haben. Oft wollen sie nur gefragt werden, damit nichts hinter ihrem Rücken abläuft. Melde deinen Nebenjob beim Arbeitgeber einfach schon im Vornherein, auch wenn du es nicht musst. Es lohnt sich nicht, einen Streit zu riskieren, denn schließlich willst du ja deinen Job behalten. Lass dir die Einverständniserklärung deines Arbeitgebers am besten schriftlich geben, damit du einen Beweis hast, falls dein Arbeitgeber seine Meinung ändern sollte.
Vorlage: So informierst du deinen Arbeitgeber
Damit du schwarz auf weiß hast, dass dein Arbeitgeber kein Problem mit deinem Nebenjob hat, solltest du ihn schriftlich informieren. Nutze unsere Vorlage, die wir für dich geschrieben haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
freiwillig möchte ich Sie informieren, dass ich ab dem [Datum] die Aufnahme einer Nebentätigkeit plane.
Bei der Nebentätigkeit handelt es sich um [Beschreibe deine Tätigkeit]
Es ist für mich selbstverständlich, dass ich ungeachtet dieser Nebentätigkeit meinen Verpflichtungen aus dem zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag weiterhin ohne Einschränkungen nachkommen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
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