Die Zusammenrechnung mehrerer Nebenjobs
Zwei Minijobs - wie sieht das mit der Versicherung aus?
Darf ich mehrere Minijobs parallel haben? Wie viel darf ich insgesamt im Nebenjob verdienen? Wie werden mehrere Minijobs zusammengerechnet? Muss ich zwei Minijobs überhaupt verrechnen? Du hast dir diese Fragen auch schon mal gestellt? Dann haben wir hier die Antworten für dich.
Mehrere Minijobs zusammenrechnen - die unterschiedlichen Möglichkeiten
Es gibt feste Regeln, wie mehrere Nebenjobs verrechnet werden:
- Minijob (450-Euro) + Minijob (450-Euro)
- Minijob (450-Euro) + Saisonbeschäftigung (befristet)
- Saisonbeschäftigung + Saisonbeschäftigung
Du kannst also durchaus zwei Minijobs oder Saisonbeschäftigungen parallel ausüben. Was du aber nicht darfst, ist, diese bei demselben Arbeitgeber ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen, indem sie einen versicherungspflichtigen Job in zwei Minijobs aufspalten.
Grundsätze der Zusammenrechnung von mehreren Minijobs
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
- Mehrere kurzfristige Minijobs (Saisonbeschäftigungen) werden zusammengerechnet
- Ein Minijob ist nicht mit einem kurzfristigen Minijob (Saisonbeschäftigung) zusammenzurechnen
Mehrere Minijobs zusammenrechnen
Wenn du zwei Minijobs hast, bekommst du automatisch eine Prüfung durch die Bundesknappschaft. Diese prüft, ob nach der Zusammenrechnung deiner Nebenjobs noch alles im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung liegt. Wenn das nicht der Fall ist, werden Beitrags-Nachzahlungen für die Sozialversicherung fällig - für dich und deinen Arbeitgeber. Deswegen lassen sich viele Arbeitgeber vorher schriftlich versichern, ob und in welchem Umfang du einen zweiten Minijob hast.
Wie die Zusammenrechnung an sich aussieht, verdeutlichen wir dir anhand von zwei Beispielen:
Beispiel 1: Tim hat drei Minijobs in unterschiedlichen Unternehmen
- Minijob 1: 80 Euro im Monat
- Minijob 2: 120 Euro im Monat
- Minijob 3: 145 Euro im Monat
Insgesamt verdient er 345 Euro im Monat - alle Beschäftigungen bleiben sozialversicherungsfrei. Tim verdient nicht mehr als 450 Euro im Monat, deswegen fällt die Prüfung zu seinen Gunsten aus.
Beispiel 2: Sarah hat zwei Minijobs in unterschiedlichen Unternehmen
- Minijob 1: 290 Euro im Monat
- Minijob 2: 170 Euro im Monat
Insgesamt verdient sie 460 Euro im Monat - beide Beschäftigungen sind sozialversicherungspflichtig. Die monatliche Höchstverdienstgrenze von 450 Euro ist überschritten, deshalb müssen sowohl Sarah als auch ihre Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag zahlen.
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Saisonbeschäftigung zu einem Minijob dazu rechnen
Wenn der Minijob die monatlichen Einnahmen von 450 Euro nicht übersteigt, gilt er als geringfügige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Dazu kannst du problemlos eine Saisonbeschäftigung haben, ohne dass das Entgelt oder die Arbeitszeiten verrechnet werden müssen, sofern es sich um eine von vornherein befristete Stelle handelt.
Wenn du also in einem Minijob unter 450 Euro bleibst, kannst du ohne weitere Probleme einen zweiten, kurzfristigen Minijob annehmen, der nicht länger als drei Monate geht.
Hauptjob und Minijob zusammen - geht das?
Wenn du einen versicherungspflichtigen Hauptjob hast, kannst du prinzipiell nur einen Minijob nebenher ausüben. Dieser ist dann auch versicherungsfrei und wird nicht mit dem Hauptjob verrechnet.
Selbst wenn du mit deinem Minijob, neben dem Hauptjob, nicht die 450 Euro-Grenze erreichst, darfst du keinen zweiten Minijob versicherungsfrei ausüben. Das muss unter Vorlage einer zweiten Lohnsteuerkarte versteuert werden, genau wie wenn du zwei Minijobs hättest und nach der Prüfung über die 450 Euro kommst.
Doch über die 450 Euro gekommen - was jetzt?
Wenn du über die 450 Euro-Grenze kommst mit zwei Minijobs, wird eine zweite Lohnsteuerkarte für dich angelegt, welche versteuert werden muss. Dabei kannst du dir nicht aussuchen welcher der Minijobs versicherungspflichtig wird. Hierbei gilt die Regel, dass immer der zuletzt angenommene Minijob sozialversicherungspflichtig wird.
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