NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Schüler

Du stellst dir Fragen zum Thema "Nebenjob als Schüler"? Dann findest du in diesem Blogpost die wichtigsten Dinge, die du wissen musst, bevor du mit deinem Job startest. Denn egal, ob du als Schüler einen Minijob auf 450-Euro-Basis ausüben möchtest, oder auch eine Stelle in Teilzeit, in jedem Fall solltest du dich vorher ausreichend informieren.

 

Grundsätzlich dürfen unter 15-Jährige in Deutschland nicht arbeiten

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in Deutschland das Verbot der Kinderarbeit. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kinder ab 13 dürfen, wenn die Sorgeberechtigten einstimmen, leichte, altersgerechte Arbeit ausführen. Beispiele für diese Tätigkeiten sind: Zeitungsausträger oder auch Aushilfen in der Landwirtschaft. Aber auch in diesen Ausnahmefällen dürfen Minderjährige nicht länger als 2 Stunden täglich arbeiten. Außerdem darf der Job nicht vor dem Schulunterricht (und keinesfalls während des Unterrichts) und nur zwischen 8 und 16 Uhr stattfinden.

 

Zwischen 15 und 18 Jahren bist du laut Gesetz Jugendlicher

Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Solltest du jedoch noch Vollzeitschulpflichtig sein, giltst du im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes noch als Kind, selbst wenn du älter als 15 Jahre alt bist.

 

Auch als Schüler darfst du einen Ferienjob haben

Da du als Schüler in Vollzeit vom Gesetz als Kind eingestuft wirst, darfst du in deinen Ferien arbeiten. Während der Schulferien giltst du als Jugendlicher, wenn du über 15 Jahre alt bist. Allerdings darfst du in deinen Ferien nur 4 Wochen pro Jahr arbeiten. Außerdem darf du nicht mehr als 8 Stunden täglich beziehungsweise 40 Stunden wöchentlich in deinem Ferienjob verbringen.

 

Auch als Schüler gelten für dich die gleichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsregelungen

Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung bist du als hast du als Schüler dieselben Regelungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung. Von der Arbeitslosenversicherung bist du als Schüler jedoch befreit, da du ja eigentlich gar nicht arbeitslos werden kannst. Meist wirst du deinen Ferienjob als Minijob oder Saisonbeschäftigung ausführen. In diesem Fall bist du auch von der Sozialversicherung befreit. Die pauschale Lohnsteuer wird von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlt. Es ist übrigens völlig normal, dass dein Arbeitgeber dich nach einer Bestätigung deiner Erziehungsberechtigten fragt, da du ja schulpflichtig bist.

 

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