NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Manchem fällt der Übergang in die Rente leicht, andere tun sich schwer damit, plötzlich nichts mehr zu tun zu haben. Für so manchen ist die Rente einfach nicht ausreichend, um sich ein würdiges Leben zu finanzieren. Mag die Motivation auch noch so unterschiedlich sein, für viele Rentner ist es heute Gang und Gäbe sich einen Nebenverdienst zur Rente zu suchen. Worauf dabei zu achten ist und ob und mit welchen Abzügen und Abgaben man rechnen muss, ist dabei allerdings von unterschiedlichen Faktoren abhängig. In diesem Artikel findet ihr alle wichtigen Informationen rund um Minijobs, Nebenverdienst und Rente verständlich und kompakt zusammengefasst! 

 

Renteneintrittsalter - wie alt bist du?

 

Was ist eure Regelaltersgrenze? 

Die sogenannte Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, in welchem ihr regulär in Rente gehen würdet. Das unterscheidet sich allerdings nach Geburtsjahrgängen. So ist das Renteneintrittsalter für alle Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren worden sind, das 65. Lebensjahr. Für alle danach erhöht sich die Regelaltersgrenze nach und nach auf 67. Wer nach 1964 geboren worden ist, geht auf jeden Fall erst in diesem Alter regulär in Rente. Wie sich euer Renteneintrittsalter berechnet, könnt ihr ganz einfach bei eurem Rentenversicherungsträger nachfragen, falls dahingehend Unklarheiten bestehen sollten. Warum aber ist diese Regelaltersgrenze so wichtig? Ganz einfach weil sich euer Alter und der Zeitpunkt eures Renteneintritts darauf auswirken können, wie viel ihr zu eurer Rente hinzuverdienen dürft. 

 

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Später in Rente gehen 

Später in Rente zu gehen, ist natürlich nicht für jeden etwas. Nicht alle können ihren Job körperlich weiter ausüben oder haben überhaupt Lust dazu. Doch die Möglichkeit, länger als das gesetzliche Renteneintrittsalter zu arbeiten, gibt es natürlich und das kann sich durchaus positiv auf die Rente auswirken, denn für jeden Monat, den ihr länger arbeitet, statt die Rente in Anspruch zu nehmen, erhaltet ihr einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auf das Jahr gerechnet, könnt ihr eure monatliche Rente also um bis zu 6 Prozent erhöhen. Für den Ein oder Anderen macht das einen nicht zu vernachlässigenden Unterschied. Am Ende ist es aber natürlich eine Frage der persönlichen Motivation und Kräfte. Doch auf einen Nebenverdienst müsst ihr ja trotz Inanspruchnahme der Rente nicht verzichten. 



Nebenverdienst über die Regelaltersgrenze hinaus 

Für diejenigen von euch, die ihren 65. oder 67. Geburtstag gefeiert haben und nun in Rente gegangen sind, besteht grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze. Egal, ob ihr einen 450-Euro-Job oder eine besser bezahlte Tätigkeit ausübt, ihr müsst keine Abzüge bei eurer Rente in Kauf nehmen. Im Gegenteil, ein Nebenverdienst kann sich unter bestimmten Bedingungen sogar positiv auf eure Rente auswirken. Grundsätzlich ist es so, dass ihr selbst nicht mehr zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet seid, während der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zahlt. Diese wirken sich jedoch nicht auf die Höhe eurer Rente aus. Ihr könnt allerdings freiwillig weiterhin Beiträge zahlen. Wenn ihr das tun wollt, solltet ihr euren Arbeitgeber allerdings darüber informieren. Dadurch dass ihr nun beide Beiträge bezahlt, erhöht sich auch euer jährlicher Rentenanspruch. Mit einem Nebenverdienst, auf den ihr Versicherungsbeiträge zahlt, erhöht sich also nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern dauerhaft auch eure Rente. 

 

Es gibt viele Möglichkeiten zum Nebenverdienst

Frühverrentung, Abzüge und Ausgleichszahlung 

Für manche Menschen ist es gar nicht anders möglich, andere entscheiden sich bewusst dazu, früher als die Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Das bringt in der Regel allerdings Abzüge bei den monatlichen Rentenzahlungen mit sich, schließlich hat man nicht so lange seine Beiträge gezahlt wie andere. Diese Abzüge lassen sich jedoch mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Seit 2017 ist das bereits ab einem Alter von 50 Jahren möglich. Mit dieser Ausgleichszahlung bleiben eure Ansprüche auf eine volle Rente erhalten, allerdings müsst ihr euch trotzdem bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an eine Hinzuverdienstgrenze halten. Das bedeutet, dass ihr zwar durchaus einen Minijob oder anderen Nebenverdienst als Rentner haben dürft, aber einen bestimmten Jahresverdienst nicht überschreiten dürft. 



Nebenverdienst vor Erreichung der Regelaltersgrenze 

Ihr seid bereits mit Ende 50 in Rente gegangen und möchtet euch nun ein bisschen was dazuverdienen. Das ist zwar grundsätzlich möglich, doch dürft ihr dabei einen Jahresverdienst von 6300 Euro nicht überschreiten. Früher galt zudem noch, dass der Monatsverdienst maximal 450 Euro betragen darf, plus zweimal im Jahr 900 Euro. Seit 2017 ist der Verdienst nicht mehr monatlich beschränkt, d.h. ihr könnt z.B. von April bis August einem Job nachgehen, durch welchen ihr monatlich mehr als 450 Euro verdient. Den Rest des Jahres arbeitet ihr nicht. Dadurch kommt ihr dennoch auf einen Jahresverdienst von 6300 Euro, müsst aber nicht mehr auf die Einhaltung einer monatlichen Grenze achten. Solltet ihr diese 6300 Euro allerdings überschreiten, dann wirkt sich das auf eure Rente aus. Ihr bekommt dann keine Vollrente mehr, sondern nur noch eine Teilrente. 

 

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Mehr als 6300 Euro Nebenverdienst - So berechnen sich die Abzüge  

Welche Abzüge ihr bei der Rente durch einen Nebenverdienst von mehr als 6300 Euro im Jahr in Kauf nehmen müsst, lässt sich am besten anhand eines Beispiel verdeutlichen: 

Monika ist mit 61 Jahren in Rente gegangen und würde nun eine monatliche Rente von 950 Euro erhalten. Sie geht jedoch einer Tätigkeit nach, bei der sie einen monatlichen Nebenverdienst von 1510 Euro einstreicht. Das sind 18.120 Euro jährlich, also fast das Dreifache der erlaubten 6300. Nun werden diese 6300 mit ihrem Verdienst verrechnet. Es bleiben noch 11.820 Euro übrig, welche durch 12 geteilt werden. das ergibt 985 Euro. Diese werden mit 40 Prozent auf ihre Rente angerechnet. 985 x 0,4 ist gleich 395 Euro. Von den 950 Euro Rente, auf die Monika grundsätzlich Anspruch hätte, bleiben ihr nach Abzug dieser 40 Prozent also noch 556 Euro. Mit ihrem Nebenverdienst stehen ihr monatlich daher 2066 Euro brutto zur Verfügung. Für Monika rechnet sich das. 

 

Was ist der Hinzuverdienstdeckel? 

Hinter diesem langen und ganz der deutschen Sprachmanier entsprechenden Wort versteckt sich eure individuelle Obergrenze für einen Nebenverdienst zur Rente. Dafür schaut man sich die letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn an: Wie waren da die Einkommensverhältnisse? Das Kalenderjahr mit dem höchsten Entgelt wird dann als Maß festgesetzt. Wenn die gekürzte Rente plus ein Zwölftel des Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Deckel, dann erfolgt eine 100 prozentige Anrechnung auf die Rente, d.h. die Ansprüche auf die Rente entfallen. Darauf solltet ihr also auf jeden Fall achten, besonders da nicht immer ganz klar ist, was eigentlich als Hinzuverdienst zählt und was nicht. Grundsätzlich solltet ihr euch an euren Rentenversicherungsträger wenden und euch einmal gründlich beraten lassen. So könnt ihr eure individuellen Verdienstgrenzen und Ansprüche erfahren und euren Nebenverdienst entsprechend koordinieren, ohne dabei größere Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. 

 

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