Auch wenn du arbeitslos gemeldet bist und Bezüge vom Staat erhältst, darfst du einen Nebenjob ausüben. Allerdings musst du deine Agentur für Arbeit vor Ort über die Aufnahme der Nebentätigkeit informieren. Das musst du unverzüglich nach der Zusage des Unternehmens machen und ohne Aufforderung der Agentur für Arbeit.
Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II Anfang 2005 wird zwischen Beziehern von Arbeitslosengeld und dem Arbeitslosengeld II unterschieden. Aus der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe wurde das Arbeitslosengeld II.
Wer Hartz 4 bezieht und während der Arbeitslosigkeit einen Zuverdienst erwirtschaftet, muss eine Menge beachten: Freibeträge bei Nebenjobs und Ehrenamt, Ferienjobs, Geldgeschenke, Sachgeschenke u.v.m.: Zu allen Anliegen gibt es Vorschriften und Regeln. Alles Wichtige hierzu findest du in unserem Artikel: Nebenverdienst und Hartz 4
Regelungen zum Nebenjob für Bezieher von Arbeitslosengeld 1
Für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 gilt nach wie vor, dass man pro Woche weniger als 15 Stunden arbeiten muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten. Wer einen Arbeitseinsatz von über 15 Stunden pro Woche erbringt, der verliert seinen Status als Arbeitsloser und damit auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Arbeitslose im Rahmen eines Nebenjobs oder Minijobs weniger als 15 Stunde pro Woche arbeiten , entscheidet das zuständiges Arbeitsamt, ob und in welchem Umfang dein Arbeitslosengeld infolge des Zuverdienstes gekürzt wird. Dennoch stehen dir als Arbeitslosengeld 1 Empfänger, der einen Minijob oder Nebenjob ausüben möchte, gewisse Freibeträge zu. 165 Euro Netto kannst du anrechnungsfrei bei deinem Nebenjob im Regelfall hinzuverdienen.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen bei denen dir auch ein höherer Freibetrag zusteht:
- Wenn du innerhalb von anderthalb Jahren vor Beginn deines Arbeitslosengeld 1 Bezuges eine Erwerbstätigkeit bereits 12 Monate ausgeführt hast und diese während der Arbeitslosigkeit weiterführst, kann ein individuell höherer Freibetrag als Zuverdienst gelten.
- Wer während der Arbeitslosigkeit eine Weiterbildungsmaßnahme vollführt, kann laut § 155 Abs. 3 SGB III einen Freibetrag von 400 Euro ansetzen.
Regelung zum Nebenjob für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Auch Bezieher von ALG II haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Nebenjob auszuüben. Für den Leistungsbezug von Hartz 4-Empfängern ist aber nicht der zeitliche Umfang der Tätigkeit relevant sondern die angesetzten Freibeträge. Die ersten 100 Euro können monatlich anrechnungsfrei hinzu verdient werden. Jeder weitere 100 Euro Zuverdienst bis zu einem Einkommen von 1000 Euro, wird mit 80 Prozent des Arbeitslosengeld II verrechnet. Jedes weitere Gehalt wird sogar mit 90% des Arbeitslosengeld II verrechnet. Auskunft über den Umfang des möglichen maximalen Zuverdienstes erteilt auch gerne die Agentur für Arbeit vor Ort.
Hast du auch interesse an einem Minijob oder Nebenjob? Dann finde jetzt deinen Traumjob auf der NebenJob Zentrale!
Teile diesen Artikel
Beliebte Beiträge
Registriere dich jetzt!
Möchtest du immer über neue Jobs informiert werden und willst du dich innerhalb von 1 Minute bewerben können? Dann registriere dich jetzt.
Registrieren