NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

20180905-30461-1keh85l_1536128818.jpgDurch einen Minijob ist man nicht automatisch krankenversichert

Minijobs auf 450-Euro-Basis sind bezüglich Steuern und Versicherungen ganz besondere Beschäftigungsverhältnisse. Kranken- und Rentenversicherung, die sonst Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Anteilen übernehmen, werden hier in Form eines Pauschalbetrags abgezogen und auch die Steuer wird üblicherweise pauschal erhoben.

“Aber bin ich dadurch auch über den Minijob krankenversichert?” Diese Fragen bekommen wir immer wieder gestellt.

Trotz Pauschalbeitrag nicht krankenversichert

Die Rechtslage ist klar und eindeutig und trotzdem mag sie paradox wirken. Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet bist, führt dein Arbeitgeber eine Krankenversicherungspauschale von 13% ab. Trotzdem bist du im Minijob nicht automatisch krankenversichert: Weder als Minijobber auf 450-Euro-Basis noch als kurzfristig Beschäftigter. Denn die Krankenversicherungspauschale ist ein Solidaritätsbeitrag. Als Minijobber musst du dich auf anderen Wege krankenversichern. 

Das stellt aber für diese Gruppen kein Problem dar:

  • Zweitjobber (die bereits durch ihren sozialversicherungspflichtigen Hauptjob krankenversichert sind)
  • Hausfrauen (oder -Männer), Schüler und Studenten unter 25 Jahre (die kostenlose über die Familienversicherung mitversichert wurden) 
  • Arbeitslose (bei denen die Bundesagentur für Arbeit den Versicherungsbeitrag übernimmt, sobald der Bescheid bewilligt wird) 

Anderen Menschen bereitet es hingegen Kopfschmerzen. 

Studenten, für die die kostenlose Familienversicherung nicht mehr in Frage kommt, haben es relativ einfach. Sie können alternativ eine günstige studentische Krankenversicherung abschließen. Diese greift aber nur bis zum 30. Lebensjahr. 

 

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Midijob als Alternative 

Doch was ist in dem Fall, wenn man über kein oder nicht ausreichendes geregeltes Einkommen verfügt und beispielsweise als Student über 30 oder Rentner die Krankenversicherung selbst bezahlen muss?

In solchen Fällen bietet sich der sozialversicherungspflichtige Midijob Anstelle des sozialversicherungsfreien Minijobs an. Denn um eine Krankenversicherung kommst du nicht herum: Seit 2009 ist in Deutschland nämlich jeder Bürger verpflichtet, für seinen Krankheitsschutz selbst zu sorgen. Somit musst du dich - wenn auch in Eigenregie - bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichern – und das gilt eben auch für alle Minijobber ohne bestehende Krankenversicherung.

Es ist aber relativ simpel, diese Kosten zu vermeiden. Schon ab einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 1 Euro mehr als beim Minijob, wird aus dem sozialversicherungsfreien Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob. Zwar wollen viele Arbeitnehmern wie Arbeitgeber das gerade nicht, aber um aus der Krankenversicherungs-Misere herauszukommen, bietet es sich geradezu an. 

Denn Jobs, die in der “Teilzeit Gleitzone” zwischen 451 (streng genommen bei 450,01) und 1300 Euro liegen, werden grundsätzlich über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet. Auch die Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht mehr pauschal wie bei einem Minijob, sondern zu Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, getragen. Allerdings ist der Beitragsanteil für den Arbeitnehmer reduziert und steigt innerhalb der Gleitzone bis zu einem Gehalt von 1300 Euro progressiv an, der Anteil des Arbeitgebers dagegen bleibt Prozentual immer gleich. Durch einen Midijob kommst du so in den Genuss krankenversichert zu sein, ohne das der volle Versicherungsbeitrag fällig wird. 

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