Jeder Nebenjobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Es gibt leider immer noch einige Arbeitgeber, die die Krankmeldung ihrer Neben- oder Minijobber zwar zur Kenntnis nehmen, aber den Arbeitnehmer für die Ausfallzeit nicht entlohnen wollen. Dennoch gilt auch beim Thema Krankheit das gleiche Recht für alle: Egal, ob Voll- oder Teilzeitler, studentische Aushilfskraft oder geringfügig Beschäftigter, alle haben im Krankheitsfall das Recht auf Lohnfortzahlung. Du kannst dich also auch im Nebenjob krankmelden, ohne den Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehalts zu verlieren. Dein Chef darf ebenso wenig von dir verlangen, dass du die Zeit in der du arbeitsunfähig warst, ohne Entgeltfortzahlung nacharbeitest.
Grundvoraussetzung für die Fortzahlung deines Gehaltes ist allerdings, dass du deinem Arbeitgeber, spätestens am vierten Tag nach der Krankmeldung, eine gültige ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst. Desweiteren musst du bereits mindestens vier Wochen im Unternehmen arbeiten. Falls das nicht der Fall sein sollte, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn deine Krankheit allerdings noch sechs Wochen beziehungsweise 42 Werktage nach dem Einreichen der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht, musst du eine Folgebescheinigung beim Arbeitgeber einreichen.
Minijobs und Krankengeld?
Wer allerdings nur einen Minijob nachgeht und nach sechs Wochen noch immer krankgeschrieben ist, hat anders als sozialversicherungspflichtige Kollegen, keinen Anspruch auf Geld mehr. Denn da Minijobber nicht krankenversichert sind, springt die Krankenkasse im Anschluss auch nicht ein. Somit entfällt die Zahlung des Krankentagegeldes als Minijobber, welche ansonsten bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, bis zu 78 Wochen lang einspringt - natürlich nur im Falle, dass der Arbeitnehmer dann noch krankgeschrieben wäre.
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Welche Ansprüche kann ich geltend machen, wenn ich krank bin?
Grundsätzlich gilt bei Neben- und Minijobs, dass das Unternehmen nur die Krankheitstage bezahlen muss, an denen der Arbeitnehmer auch auf Arbeit gewesen wäre. Wenn dein Gehalt wegen schwankender Einsatzzeiten sich jeden Monat unterscheidet, wird die Entgeltfortzahlung anhand der durchschnittlichen Arbeitstage, an denen du auf der Arbeit warst, ermittelt. Die Formel dafür lautet: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitstage im Monat (1) + Durchschnittliche wöchentliche Arbeitstage im Monat (2) + Durchschnittliche wöchentliche Arbeitstage im Monat (x) / Gearbeiteten Monate im Unternehmen. Bei mehreren Monaten mit gleicher durchschnittlicher Arbeitszeit pro Woche kannst du diese auch mit der Anzahl der Monate multiplizieren.
Hier eine Beispielrechnung:
Du warst 6 Monate im Unternehmen: 3 Monate hast du 3 Tage pro Woche, 1 Monat 2 Tage pro Woche und 2 Monate 5 Tage pro Woche gearbeitet:
3 x 3 + 1 x 2 + 2 x 5 = 21 / 6 = 3,5
Somit hättest du nach diesem Beispiel Anrecht auf 3,5 Tage Gehaltsfortzahlung pro Woche.
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