Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Mit welchem Abzügen muss ich rechnen, wenn ich einen Minijob und einen Vollzeitjob habe?
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Bin ich während der Ferien zwischen Abitur und Studium, wenn ich einen Aushilfsjob für 1 Monat annehme, versicherungspflichtig?
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Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
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Ist mein Studentenjob sozialversicherungspflichtig und brauche ich eine Lohnsteuerkarte?
- Du kannst deinen Nebenjob als Minijob abrechnen lassen. Damit bist du gleichgestellt mit allen anderen Minijobbern. Dein Arbeitgeber führt für dich pauschal Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge ab. Du brauchst keine Lohnsteuerkarte, denn dein Arbeitgeber wird dein Einkommen pauschal mit 2 % versteuern.
- Du kannst unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte arbeiten. Du hast einen entscheidenenden Vorteil gegenüber den anderen Nebenjobbern: Du bist von der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung befreit. Du musst lediglich Rentenversicherung abführen.
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Wie wirkt sich ein Minijob auf eine kurzfristige Beschäftigung aus?
- nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr überschreitet oder
- wenn sie nicht mehr als 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres ausgeübt wird UND
- sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
- maximal 18 Arbeitstage hintereinander beschäftigt wirst und nur gelegentlich arbeitest
- nicht mehr als durchschnittlich 12 Euro pro Stunde verdienst
Solange du in deinem Minijob nicht mehr als 450 Euro im Monatsdurchschnitt verdienst, bleibst du unter der Verdienstgrenze. Dein Zusatzeinkommen kann brutto für netto ausgezahlt werden, denn für die pauschale Abgabe in Höhe von 2% bezahlt dein Minijob Arbeitgeber, sofern du nicht die ungünstigere Besteuerung auf Lohnsteuerkarte vereinbart hast.
Auch bei den Lohnnebenkosten fallen für dich nur dann Abzüge an, wenn du dich nicht von der Rentenversicherung befreien lässt. Einen Großteil der anfallenden Lohnnebenkosten trägt dein Arbeitgeber. Er bezahlt für dich 15% Rentenversicherung und 13 % Rentenversicherung. Wenn du dich dafür entscheidest den Rentenversicherungsbeitrag abzuführen bezahlst du lediglich den Rest bis zum Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Zurzeit (Stand 2018) sind das 3,6% bei einem Gehalt von 450 Euro - also 16,20 Euro pro Monat.
Nein, du bist aufgrund deines bevorstehenden Studiums nicht versicherungspflichtig. Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor, sondern vielmehr eine Überbrückungstätigkeit, die nur kurzfristig ausgeübt wird. Außerdem übersteigst du die Frist von 2 Monaten nicht.
Wenn du allerdings nach deiner Aushilfstätigkeit einen Ausbildungsberuf beginnst, giltst du allerdings bereits zur Zeit deiner Aushilfsbeschäftigung als berufsmäßig und somit versicherungspflichtig.
Im Regelfall musst du dein Einkommen aus deinem Minijob nicht angeben. Geringfügige Beschäftigungen werden pauschal versteuert. Das Gehalt von deinem Minijob wird in den meisten Fällen nicht unter Vorlage deiner Lohnsteuerkarte abgerechnet. Deine Arbeitgeber führt eine Pauschale in Höhe von 2 % direkt an die Minijob-Zentrale ab. Aufgrund dieser Pauschalversteuerung musst du den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben.
Übrigens: Es fallen für dich auch keine Beiträge zur Sozialversicherung oder sonstigen Beiträge an. Nur wenn du deine Rentenversicherungsbeiträge aufstocken möchtest, müssen diese abgeführt werden. Ansonsten gilt für für den Minijob: “Brutto für netto”.
Nur wenn dein Nebenjob über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde, musst du ihn in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) angeben
Als Student hast du grundsätzlich 2 Möglichkeiten, um deine Tätigkeit abzurechnen:
Eine kurzfristige Beschäftigung wird nicht mit deinem Minijob auf 450 Euro Basis zusammengerechnet. Ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist prinzipiell sozialversicherungsfrei. Es handelt sich hierbei um ein im Vorhinein befristetes Arbeitsverhältnis.
Die kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn
Die Lohnsteuer für kurzfristig Beschäftigte kann unter Vorlage der Lohnsteuerkarte gezahlt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Lohnsteuer von pauschal in Höhe von 25 Prozent des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber abgeführt wird, wenn du