Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
-
Darf ich in der Elternzeit einen Nebenjob annehmen?
-
Was heißt Berufsmäßigkeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
- Arbeitslose, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht beziehen.
- Arbeitssuchende, die beim Arbeitsamt für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung gemeldet sind.
- Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubes.
- Schulabgänger in der Zeit zwischen Abschluss und Aufnahme einem Berufsausbildungsverhältnis.
- Arbeitnehmer während der Erziehungszeit
Grundsätzlich darfst du auch während der Elternzeit einen Nebenjob annehmen. Dazu brauchst du keine Lohnsteuerkarte, denn diese Tätigkeit kannst du geringfügig ausüben. Du darfst während der Elternzeit jedoch nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem darfst du deinem regulären Arbeitgeber nicht zur Konkurrenz werden. Wenn dein Nebenjob also bei einem anderen Arbeitgeber als deinem Hauptarbeitgeber ist, solltest du deinen Hauptarbeitgeber vorab informieren.
Berufsmäßigkeit spielt bei der Beurteilung, ob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung abgerechnet werden kann, eine tragende Rolle. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Sie ist jedoch steuerpflichtig. Entweder wird die Beschäftigung unter Vorlage der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers oder wahlweise pauschal mit 25 % versteuert.
Man spricht von einer Berufsmäßigkeit, wenn die Beschäftigung "nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist" (BSG), sondern dem Arbeitnehmer den Lebensunterhalt sichert. Im Klartext heißt das, dass immer dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zur Absicherung deines Lebensunterhaltes dient, ist sie nicht mehr länger nur ein Zusatzverdienst.
Wenn du die Tätigkeit berufsmäßig ausübst, ist die kurzfristige Beschäftigung nicht mehr versicherungsfrei.
Es gibt einige Personengruppen, welchen eine Berufsmäßigkeit schon im vorhinein unterstellt wird, sobald es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Zu diesen Personengruppen zählen:
Ausnahme: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor, wenn du nach der Schule in der Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn jobbst oder das Studium durch Wehr- beziehungsweise Zivildienst hinausgezögert wird.