NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

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Mit einem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen: Ja oder Nein? Vor dieser Entscheidung stehen viele, die einen neuen Minijob gefunden haben. Und obwohl die Rente ein heikles Thema ist, bei dem immer das Stichwort Altersarmut genannt wird, entscheiden sich 80 Prozent der Minijobber gegen einen freiwilligen Rentenversicherungsbeitrag.  

Minijobs sind im Grundsatz rentenversicherungspflichtig

Bis Januar 2013 war das anders, denn bis dahin waren Minijobs auf 450-Euro-Basis generell sozialversicherungsfrei. Seit der Neuregelung 2013 jedoch sind diese Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – das heißt, dass volle Rentenversicherungsbeiträge fällig werden, die allerdings zum überwiegenden Teil vom Arbeitgeber getragen werden. Jedoch haben alle Minijobber die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsbeiträge zu verzichten, indem ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt wird. Viele Minijobber machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, weil es einen finanziellen Gewinn mit sich bringt, zumindest für die Gegenwart.

Welchen Betrag müsste ein Minijobber zahlen?

Der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag liegt zurzeit bei 18,6 Prozent (Stand 2018). Davon übernimmt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, sodass am Ende der Arbeitnehmer die Differenz in Höhe von 3,6 Prozent bezahlt. Wer mit einem Minijob die vollen 450 Euro verdient, zahlt für die Rentenversicherung auf eigene Kosten monatlich 16,20 Euro.

 

Dreamteam Minijob und Rentenversicherung? Manchmal schon!

Das Nein zur freiwilligen Rentenversicherung erscheint zumindest bei einem Minijob absolut nachvollziehbar. Denn bei einem maximalen Verdienst von 450 Euro kommen jeden Monat 16,20 Euro weniger auf dem Konto an. Auf diesen Betrag möchte kaum jemand verzichten, zumal der rein finanzielle Rentenzugewinn auf den ersten Blick schon fast lachhaft erscheint. Doch die Entscheidung für die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob kann definitiv auch Nachteile mit sich bringen. Denn es gibt Personengruppen und Lebenssituationen, für die - bzw. in denen - es sich lohnt, den Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche aufzustocken, um im Gegenzug profitable oder sogar elementare Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

 

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich als Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen?

Natürlich ergibt sich durch die Zahlung eines eigenen, freiwilligen Beitrags ein Rentenplus – doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Denn die aus einem Minijob resultierende geringe Einzahlungshöhe führt dazu, dass sich der Rentenzuwachs in relativ engen Grenzen hält: Wer im Monat die vollen 450 Euro verdient, erhält für jedes Jahr, das er im Minijob arbeitet, monatlich rund 4,50 Euro mehr Rente.

Viel schwerer als der finanzielle Hinzugewinn können andere Aspekte wiegen, die aus der Zuzahlung aus eigener Tasche einen lohnenswerten Deal machen. Denn Minijobber, die den vollen Beitragssatz leisten, profitieren unter anderem wie folgt:

  • Sie sammeln vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Insbesondere für Studenten kann dies ein schlagkräftiges Argument sein, einen Minijob nicht nur zum Geld verdienen, sondern auch für die Rentenversicherung zu nutzen. Denn im Gegensatz zu den Studienjahren zählen Zeiten mit einem versicherungspflichtigen Minijob zu den Pflichtbeitragszeiten.
  • Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber können Sie einen Riester-Vertrag abschließen. Und selbst wenn Sie nur geringe Einzahlungen leisten, erhalten Sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung für eine Riester-Rente. Besonders für Arbeitnehmer mit geringem Verdienst und für Eltern kann sich das als vorteilhaft herausstellen, da diese häufig nur noch den Sockelbetrag, also einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle Förderung zu erhalten.
  • Falls dein Ehepartner, beispielsweise weil er oder sie selbstständig ist, keinen Anspruch auf Förderung im Rahmen der Riester-Rente hat, aber trotzdem gerne riestern würde: Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber ermöglichst du auch deinem Partner den Zugang zur Riester-Förderung.
  • Mit einem beitragspflichtigen Minijob erwerbst du Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. Selbst wenn du "nur" einem Minijob nachgehst – nachdem du wenigstens sechs Monate Pflichtbeiträge geleistet hast, kannst du  einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
  • Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme überhaupt nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, kann eine Umschulung beantragen. Auch eine solche "berufliche Reha" kann von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt werden – allerdings musst du hierfür normalerweise 15 Jahre als anrechenbare Beitragszeiten erworben haben.

Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen?

Viele Minijobber entscheiden sich dafür, den Eigenanteil zur Rente zu sparen und haben bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt. Wer das gemacht hat, kann dies für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis nicht rückgängig machen.

 

Fazit

Du siehst, es kann sich also durchaus lohnen, schon während deines Minijobs in die Rentenversicherung einzuzahlen. Klar, geht dir dabei monatlich erstmal ein bisschen was verloren, doch langfristig kann sich der Beitrag durchaus lohnen. Darum solltest du dir auf jeden Fall Gedanken machen, ob du bei deinem nächsten Minijob nicht doch auf die Befreiung vom Rentenbeitrag verzichtest! Hoffentlich konnten wir deine Frage: ,,Mit einem Minijob rentenversicherung einzahlen,  ja oder nein?" beantworten. 

 

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