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Weihnachtsgeld und Co. im Minijob

Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumsgeld oder ähnliches stehen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigten zu, wenn auch nur anteilig. Denn unabhängig davon, ob Nebenjob, Halbtagsjob oder Fulltime-Beschäftigung: Kollegen müssen gleich behandelt werden und dürfen nicht diskriminiert werden. Doch was dir auf den ersten Blick Anlass zur Freude geben könnte, kann sich unterm Strich sogar als äußerst ungünstig für dich herausstellen. Denn das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch eine Sonderzahlung kann zu einem nicht gerade kleinen finanziellen Nachteil führen. Aber auch, wenn du nun auf das dir eigentlich im Minijob zustehende Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ähnliches verzichten möchtest, löst du damit das Problem nicht. 

Wir von NebenJob erklären dir, worauf du bei Sonderzahlungen in deinem Nebenjob achten solltest. 

 

Hands holding a couple of Euro bills

 

Nebenjob und Weihnachtsgeld: In diesem Fall kann es teuer werden

Grundsätzlich kannst du, wenn du geringfügig entlohnt beschäftigt bist, monatlich im Durchschnitt bis zu 450 Euro verdienen, ohne sozialabgabenpflichtig zu sein. Der Arbeitgeber führt lediglich 15 Prozent des Arbeitsentgelts pauschal an die Renten- und 13 Prozent an die Krankenversicherung ab. Daneben zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent auf das Arbeitsentgelt. Du als Arbeitnehmer im Minijob bekommst also "brutto für netto".

Doch das kann auch anders aussehen. Nämlich dann, wenn Teilzeitkräften (also auch dir mit deinem Nebenjob) Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, zustehen. Diese erhöhen das monatliche Entgelt anteilig und die 450 Euro-Grenze kann dadurch überschritten werden. Das Arbeitsverhältnis wird in der Folge sozialversicherungspflichtig und du als Arbeitnehmer musst Steuern entrichten. Wie du siehst, kann sich eine Sonderzahlung also auch finanziell nachteilig auswirken.

Beispiel, wann sich die Zahlung von Weihnachtsgeld schädlich auf deinen 450-Euro-Job auswirkt

Du erhältst in deinem Nebenjob zwölf Monate lang ein Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro. Im Dezember kommt zusätzlich zum Grundverdienst ein Weihnachtsgeld in Höhe von 150 Euro hinzu:

Monatlicher Grundverdienst (12 Monate)

                                      5.400 EUR

Weihnachtsgeld

                                      150 EUR

Jahreseinkommen

                                              5.550 EUR

: 12 Monate

 

= monatlicher Durchschnittsverdienst

                                            462,50 EUR

 

Bedingt durch die Sonderzahlung liegt der monatliche Durchschnittsverdienst also über der Grenze von 450 Euro – damit wird das Einkommen sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Du musst dein Gehalt unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte versteuern und der Grundsatz "brutto für netto" ist damit leider aufgehoben.

 

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Darfst du auf die Sonderzahlung verzichten? 

Der Sozialversicherungsträger geht selbst dann von einer Versicherungspflicht aus, wenn Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld nicht gezahlt wurden. Denn es kommt allein auf den Anspruch – beispielsweise durch eine Regelung im Tarifvertrag an - und eben nicht auf die tatsächliche Zahlung. Der Europäische Gerichtshof geht sogar noch weiter. Denn steht laut Tarifvertrag nur Vollzeitarbeitskräften eine Sonderzahlung zu, gilt das nach Auffassung des Gerichtshofes anteilig auch für Beschäftigte in Teilzeit und damit auch im Nebenjob.

Lösung: Reduziere den Arbeitseinsatz

Die Sozialversicherungs- und Steuerpflicht kannst du nur umgehen, wenn du die Anzahl der Arbeitsstunden so reduzierst, dass das monatliche Entgelt zuzüglich der Sonderzahlungen durchschnittlich 450 Euro pro Monat nicht übersteigt.

Beispiel zum monatlichen Grundverdienst + Sonderzahlung

Besteht also am Ende des Jahres ein Anspruch auf 150 Euro Weihnachtsgeld, musst du die Arbeitsstunden so weit herunterschrauben, dass dein monatliches Grundeinkommen aus dem Nebenjob bei lediglich 437,50 Euro liegt.

 

Monatlicher Grundverdienst (12 Monate)

5.250 EUR

+ Weihnachtsgeld

150 EUR

= Jahreseinkommen

5.400 EUR

: 12 Monate

 

= monatlicher Durchschnittsverdienst

450 EUR

 

„Nicht freiwillige“ Sonderzahlungen und Gewohnheitsrecht

Die zuvor geschilderten Beispiele beziehen sich nicht nur auf den Anspruch eines Weihnachtsgeldes. Diese Regelungen gelten auch für alle anderen Sonderzahlungen bei 450 Euro-Jobs, die vom Arbeitgeber nicht „freiwillig“, sondern vielmehr auf Grund eines Vertrages oder des Gewohnheitsrechts geleistet werden. Gewohnheitsrecht entsteht bereits nach drei vorbehaltlosen Zahlungen. Steht im Vertrag allerdings, dass Sonderzahlungen jedes Jahr unter Vorbehalt gezahlt werden, entfällt das Gewohnheitsrecht.



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